JAV Wahlen
Wir haben bei den nächsten JAV Wahlen genau 5 MitarbeiterInnen die nach §60 BetrVG für die JAV Wahlen erforderlich sind. Nur leider vollendet ein Azubi ein Tag nach der Wahl das 25 Lebensjahr.
- Haben wir dann nach dem 25. Geburtstag gar keine JAV mehr?
Community-Antworten (2)
20.08.2012 um 15:21 Uhr
§ 60, 1 BetrVG: In Betrieben mit IN DER REGEL mindestens 5 AN.... Deine Frage klingt so, als wenn die Anzahl von 5 jungen Mitarbeitern nur ausnahmsweise mal erreicht wurde - und dann ja auch gleich wieder nicht mehr. Das genügt nicht für eine JAV.
20.08.2012 um 15:45 Uhr
@ heidioma
Dieser Azubi ist noch am Wahltag wählbar. Aber ich glaube kaum, dass bereits am Wahltag die Amtszeit der jetzigen JAV abgelaufen ist.
Und ausschließlich dann, wenn das 25. Lebensjahr während der Amtszeit vollendet wird, bleibt das JAV Mitglied bis zur nächsten Wahl im Amt.
Wann endet die Amtszeit der jetzigen JAV? Und wann wird gewählt?
Falls die Amtszeit erst zu einem späteren Zeitpunkt endet, kann dieser Azubi das Amt erst gar nicht antreten und ein Ersatzmitglied würde nachrücken.
Und wenn tatsächlich nicht zu erwarten ist, dass noch in diesem Jahr jugendliche AN oder Azubis unter 25 eingestellt werden, braucht ihr erst gar nicht zu wählen.
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