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SBV - Tätigkeit in der Freizeit

S
sarmale
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, ich bin SBV. Am Sonntag ging ich für ca. eine Stunde in den Betrieb um einige Mails zu schreiben und bin danach gleich wieder nach Hause, hatte mich aber beim Betriebleiter an -und abgemeldet. Ich lege auch keinen Wert auf die Gutschrift der Zeit, mir war es wichtig die Mails geschrieben zu haben. Der Schichtleiter vertritt die Ansicht , ich hätte während meiner Freizeit hier nichts zu suchen. Ich sehe das anders, finde aber den Gesetzestext nicht. Könnt ihr mir bitte helfen?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

13.08.2012 um 09:33 Uhr

Das Gesetz geht davon aus, dass auch die SBV ihre Arbeit während der betrieblichen Arbeitszeit erledigt und nur aus "betrieblichen Gründen" außerhalb. Analog § 37 BetrVG.

B
Betriebsrätin

13.08.2012 um 11:10 Uhr

Gironimo hat es richtig geschrieben. Fuer die SBV § 96 SGB IX, aber gleicher Inhalt/ Sinn wie BetrVG. Doch auch folgendes, ausserhalb nur wenn aus betrieblichen Gruenden erforderlich, also diese Mails nicht wegen der Arbeitszeit moeglich waren. Auch aber, der Betriebsleiter/AG hat betreffend der Mandatsarbeit kein Weisungsrecht. Er muesste dann hier das ArbG/ den Rechtsweg bemuehen. Er kann auch wegen Mandatsarbeit nicht abmahnen. Auch hier nur der Rechtsweg.

L
Lurchi

17.09.2012 um 14:08 Uhr

Also als BRM kann ich (auch Sonntags) eine Betriebsbegehung machen. Daran kann mich niemand hindern. Hierzu muß mir auf Verlangen sogar ein Schlüssel zur Verfügung gestellt werden, der freie Zugang also ermöglicht sein. Ist das bei einer SBV nicht ebenso?

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