Erstellt am 12.08.2012 um 11:23 Uhr von gironimo
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei nicht um Konkurrenzbetriebe handelt.
Die Frage wäre, ob Du mit dem Job und Deiner Schicht nicht vielleicht gegen das
Arbeitszeitgesetz verstoßen würdest (Ruhezeiten). Dagegen könnte der AG was haben. Aber das ließe sich wahrscheinlich lösen.
Ich würde einfach mal das Gespräch mit dem Chef suchen. Er muss den Nebenjob ja nicht genehmigen. Er hat nur einen Anspruch auf Information und bei berechtigten Einwänden ein "Vetorecht".
Erstellt am 12.08.2012 um 13:18 Uhr von Raspberrybomb
Hallo,
meine neue Chefin würde natürlich die geltenen Gesetze einhalten und meinen Dienstplan danach richten. Mein "Haupt"job geht mir immer vor!
Ein Kollege von mir wollte auch einen Nebenjob machen, (auch in der Firma wo ich nun hinmöchte) fragte meinen den Einrichtungsleiter und da sagte "nein". (nichts schriftliches) Daher brauche ich eigentlich nicht meinen Einrichtungsleiter fragen sondern müsste gleich zu meinen Geschäftsführer gehen.
Ich habe folgenes im Internet gelesen:
[[[Generelles Nebentätigkeitsverbot rechtmäßig?
Ein generelles Verbot der Nebentätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Der Arbeitnehmer muss sich nicht jegliche Tätigkeit vom Arbeitgeber verbieten lassen. Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse am Verbot der Ausübung der Nebentätigkeit haben.]]]
[[[[Folgende Einschränkungen bei der Ausübung einer Nebentätigkeit sind zu beachten:
- keine Beeinträchtigung der Belange des Betriebes (keine Ausübung während der Arbeitszeit)
- keine Konkurrenztätigkeit]]]]
Mir ist klar, wenn ich zb bei der Telekom arbeite nicht bei Alice arbeiten darf... Das sind Konkurrenten.
Wie sieht es bei den Pflegeberufen aus!? Das ist die einzige übereinstimmung.
Achja, 2 Mitarbeiter arbeiten bei der anderen Firma schon auf 400€ mit genehmigung des Einrichtungsleiter. Er sagte nun zu den Kollegen, dass er nicht mehr flexibel wäre, wenn er da arbeiten würde. Er zählt als Aushilftskraft so wie ich auch. Hat nur eine 0,5 Stelle. Die anderen beiden haben eine 0,75 Stelle.
Erstellt am 12.08.2012 um 13:18 Uhr von Hoppel
@ Raspberrybomb
Du musst auch darauf achten, dass Du nicht plötzlich an 7 Tagen pro Woche beschäftigt bist.
Ist Dein Hauptarbeitgeber aufgrund Deines Nebenjobs daran gehindert, Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertage wirksam gewähren zu können, kann er Dir die Kündigung aussprechen.
Die Tätigkeit in einem Altenheim oder Pflegedienst würde ich nicht als unerlaubte Konkurrenztätigkeit bezeichnen, aber die Haupttätigkeit darf nicht darünter leiden.
Erstellt am 12.08.2012 um 13:22 Uhr von Lernender
bei 0,6 Anteil einer VK wird es wohl keine Probleme mit dem ArbZG bei einem 400,- € Job geben.
Welche Vereinbarung hast du denn in deinem AV, evtl. TV?
Erstellt am 12.08.2012 um 13:26 Uhr von Lernender
na da kam ja einiges dazu was ich noch gelesen habe.
@raspe
wie flexibel seid ihr denn?
Erstellt am 12.08.2012 um 13:42 Uhr von SuzieQ
Raspberrybomb, wenn die Stellung Deines ArbGeb am Markt nicht beeinträchtigt wird, was bei zwischen Behinderten Einrichtung und Altenheim oder Pflegedienst kaum der Fall sein kann, dürfte Deiner Nebentätigkeit nichts entgegen stehen.
Erstellt am 12.08.2012 um 13:59 Uhr von Raspberrybomb
Hallo,
soviele schöne Antworten. Danke dafür!
Wie schon gesagt wurde, bei einer 0,6 Stelle (Haustarif angepasst am TvÖD) ist es kein Problem nebenbei etwas zu machen. Ich habe eine ca 23 Stundenwoche. (immer unterschiedlich bei Schichtdienst.) Daher werde ich keine 7 Tage woche haben.
Meine neue Chefin ist sehr flexibel. Wenn ich meinen Dienstplan bekomme, gebe ich es meiner neuen Chefin und die schaut nach, wo ich arbeiten könnte. Sie wird mich (so wie sie es schon mit meinen anderen Kollegen macht, die bei ihr arbeiten) einplanen wie es mir und dem Gesetz passt.
Erstellt am 12.08.2012 um 14:16 Uhr von Lernender
nur zur Info, im TVöD genügt es dem AG mitzuteilen das du eine Nebentätigkeit machst.
Was ist mit meinen Fragen?
Erstellt am 12.08.2012 um 14:56 Uhr von Raspberrybomb
Welche Vereinbarung hast du denn in deinem AV, evtl. TV?
- Bei uns steht folgendes im Tarifvertrag:
Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäfftigten ihren Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäfftigen oder berechtigte Interessen des Arbeitsgebers zu beeinträchtigen.
wie flexibel seid ihr denn?
- In meinen Hauptjob wäre es am besten, wenn ich 24 std erreichbar bzw flexibell wäre. Zumindestens hätte es mein Einrichtungsleiter so.