Mitbestimmung bei Zeitstudien
Sofern der AG eine Zeitstudie durchgeführt hat, muss er den BR über die Änderungen informieren? Darf er die neuen Zeiten unmittelbar umsetzen, nachdem er die MA an den Anlagen darüber informiert hat?
Community-Antworten (3)
10.08.2012 um 17:01 Uhr
Wenn Du deinen Betreff "Mitbestimmung bei Zeitstudien" bei google.de eingibst findest Du u.a. diese Webseite: http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/editsection.html&page=Seite%3AMitbestimmung+des+Betriebsrats+nach+%A7+87+Abs.+1+Nr.+1+bis+12+BetrVG§ion=102502&PHPSESSID=0
Werden Zeitstudien erstellt so ist der Betriebsrat zu beteiligen, obwohl dies in aller Regel nur Vorbereitungshandlungen sind. Der Betriebsrat soll Zeitaufnahmen, die zu einer leistungsorientierten Entlohnung führen sollen, ggf. auf ihre Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit prüfen können.
Warum also immer so umständlich??
10.08.2012 um 22:04 Uhr
Was ist an der Frage umständlich? Nicht alles was google von sich gibt, ist richtig.
Wenn gleich hier die Aussage im Kern stimmt.
Was genau beinhaltete denn die Studie? Wenn bei der Studie personenbeziehbare Daten sytematisch erfasst wurden, hätte der BR u.U. schon bei der Studie dabei sein müssen. Je nach Art der Erfassung bei Personalfragebogen oder /und § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG (technische Einrichtungen). Je nach Art und Zweck der Erhebung auch ggf. bei Beurteilungsgrundsätzen.
Und da der BR in der Lage sein muss selbst darüber zu befinden, ob eine Mitbestimmung betroffen ist, hat er auch einen Informationsanspruch auf die Studie aus dem § 80 BetrVG.
10.08.2012 um 22:19 Uhr
schaut doch meiner Meinung nach so aus, daß die Studie schon lange abgeschlossen ist
es geht jetzt darum, "Änderungen" durchzuführen, irgendwelche "Zeiten" umzusetzen ohne Beteiligung des BR
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