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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitaufnahmen von Akkordarbeit sind nicht nachweisbar

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Tom 77
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb wurden neue Zeitstudien aufgenommen. Der Akkordausschuß vom Betriebsrat ist der Meinung das diese Studien nicht reproduzierbar sind. Die Zeitaufnahmen wurden von einer externen Firma durchgeführt. Wie kann man sich gegen diese Zeitaufnahme wehren?

Der Akkordausschuß wurde über die Aufnahme informiert und sie dient als Heranziehung von Vorgabezeiten.

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Community-Antworten (14)

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Mona-Lisa

03.11.2006 um 08:55 Uhr

@Tom 77, wurde der Akkordausschuss daüber informiert, dass eine externe Firma Zeitstudien durchführt? Werden diese Zeitstudien zur Kalkulation eingesetzt, oder sollen Vorgabezeiten verändert werden?

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Mona-Lisa

03.11.2006 um 09:44 Uhr

@Tom 77, daraus ergeben sich etliche Fragen! z.B. warum wurde eine externe Firma zu Zeitaufnahmen beauftragt? Wurde eine Begründung angegeben, warum die Zeitaufnahme erfolgen soll? Habt ihr diese Begründung vor Ort kontrolliert und mit den jeweiligen MA gesprochen? War ein Ausschussmitglied bei den Zeitaufnahmen mit anwesend? Und noch was, verändere bitte die Eingangsfrage nicht!

T7
Tom 77

03.11.2006 um 09:44 Uhr

Es wurde pro Arbeitsablauf nur eine Zeitaufnahme durchgeführt, wobei im Vertrag zwischen der GL und der ext.Firma mind. 3 Aufnahmen vereinbart worden waren. Genauso sollte ein Prduktmix während der Aufnahme gefahren werden, was auch nicht passiert ist

T7
Tom 77

03.11.2006 um 09:54 Uhr

Die GL meinte die Firma sei objektiver. Es erfolgte ein Umbau von Inselfertigung auf Fließfertigung. ein Ausschußmitglied war fast immer dabei. Sorry wegen ein paar Fehler bin heute zum ersten Mal hier.

M
Mona-Lisa

03.11.2006 um 10:12 Uhr

@Tom 77, die externe Firma ist nicht objektiver, sondern beurteilt Zeiten und 100 % Einschätzung weitaus schärfer. Und nur darum geht es! Allein schon statt der 3 Aufnahmen nur 1 zu machen, wäre Grund genug gewesen, die Zeitaufnahmen sofort abzubrechen und sich mit dem AG in Verbindung zu setzen. Abgesehen davon sind 3 Aufnahmen m. E. auch zuwenig!

T7
Tom 77

03.11.2006 um 10:30 Uhr

Wir waren davon ausgegangen das nach der 1. die 2. und die 3. Aufnahme kommt. Aber nach der 1. Aufnahme kam die ext. Firma nicht mehr wieder. Bei einer Nachfrage an die GL wurde uns gesagt das Geldbuget für die Firma aufgebraucht wäre!

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Lotte

03.11.2006 um 10:37 Uhr

Tom 77, wenn sich der AG bezüglich der Zeitaufnahmen nicht an voher getroffene Absprachen hält, ist es doch eigentlich klar, dass die Studie nicht zuende gefühft wurde und eine Auswertung nicht stattfinden kann? Welche Argumente braucht Ihr noch?

M
Mona-Lisa

03.11.2006 um 10:39 Uhr

Tom 77, damit ist die ganze Angelegenheit sowieso auf Eis gelegt!

T7
Tom 77

03.11.2006 um 10:45 Uhr

Da nur eine Aufnahme durchgeführt wurde, ist diese natürlich auch ausgewertet worden,mit einem misserablen Ergebnis.(ca.25% Zeitersparnis) Diese will die GL jetzt durchdrücken.

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Mona-Lisa

03.11.2006 um 11:05 Uhr

Tom 77, dachte ich es mir doch..... meldet schleunigst schriftlich "Akkordstreitigkeiten" beim AG bis zur endgültigen Klärung an. Somit kann die bisherige Aufnahme nicht verwertet werden. Viel Glück!

T7
Tom 77

03.11.2006 um 11:19 Uhr

Wir haben schon eine mail an die GL geschickt und uns darüber beschwert. Kann man sich da noch auf Paragraphen berufen im BetrVg oder Ähnliches?

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Mona-Lisa

03.11.2006 um 11:36 Uhr

Tom 77, mit einer Beschwerde an die GL ist es m. M. nach nicht getan! Pocht auf euer Recht, allein schon der 80iger, Abs. 10 und 11 im BetrVG gibt euch genug Argumente in die Hand, die ihr auch dringendst anwenden solltet. Ist für euch kein Tarifvertrag für Akkord zuständig?

T7
Tom 77

03.11.2006 um 11:48 Uhr

Du meinst warscheinlich den 87iger, Abs.10 und 11. Bei uns ist der Lohnrahmenabkommen zustänig.

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Mona-Lisa

03.11.2006 um 12:06 Uhr

Tom 77, sorry, ich meinte auch den 87iger. Der LGRTV ist euch dabei auch hilfreich.

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