Erstellt am 10.08.2012 um 09:45 Uhr von BRMetall
Sofern das EBRM noch nicht aktiv wurde, hat es nur 6 Monate Kuendigungsschutz als Wahlbewerber. In dieser Zeit kann der AG nicht kuendigen. Wenn diese Zeit abgelaufen ist kann der AG kuendigen. Dann schuetzt auch ein aktiv werden im Mandat nicht. Denn dieses schuetzt nur wenn EBRM vor Ausspruch der Kuendigung aktiv wurde. Doch woher wisst ihr, dass Ende des Jahres gekuendig werden soll. Kuendigt der AG solches vorher so frueh an. Auch weil er ja dann hier ggf nur aus persoenlichen Gruenden einem bestimmten AN kuendigen kann.