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14tage Frist überschritten?

F
FranzSv
Nov 2016 bearbeitet

Liebes WAF FOrum, mein Seminar ist abgelehnt:-(

Unser Chef war so gerissen,das er seine Tippse beaftragt hat, uns die Email am Letzten Tag der Frist zuzusenden. Und das , obwohl wir am letzten Tag der Frist ein Gespräch mit ihm hatten. So konnten wir diese Email erst nach der 14Tage-frist lesen. Zählt der TAg dann?

Es handelt sich um die 14 Tage Frist, wenn diese Frist verstreicht, stimmt der Arbeitgeber das Seminar zu....

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

25.09.2014 um 16:04 Uhr

Welche 14 Tage Frist?

P
Pjöööng

25.09.2014 um 18:10 Uhr

"Tippse"?

Ich finde diese Wortwahl äu0erst bedenklich! Eines BRM ist sie nicht würdig!

G
ganther

25.09.2014 um 20:00 Uhr

Eine solche Frist gibt es nicht!

M
Multibär

25.09.2014 um 20:47 Uhr

Hallo, ich musste auch erst suchen, aber mir war so als ob ich da mal was gelesen hätte. Ist aus dem WAf Seminar Frage/Antwort (><) "..Wann muss der Arbeitgeber informiert werden? - Muss der Arbeitgeber der Schulung zustimmen?

Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen und protokollieren. Das ist unbedingte Voraussetzung. Fehlt ein solcher protokollierter Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. >Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Schulungsmaßnahme) < Zeitpunkt und Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit. Eine Zustimmung bzw. eine Genehmigung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich."

N
nicoline

25.09.2014 um 23:41 Uhr

FranzSV in der Kommentierung zu § 37 Abs. 6 im DKK RN 159 steht es so:

Unter der Voraussetzung, dass der BR seinerseits die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung angemessene Zeit vorher mitgeteilt hat, ist der AG verpflichtet, unverzüglich, in entsprechender Anwendung des § 38 Abs. 2 Satz 4 jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung durch den BR die ESt. anzurufen.Andernfalls ist davon auszugehen, dass der AG gegen die beabsichtigte Teilnahme der BR-Mitglieder keine Bedenken erhebt.

Was genau hat der AG Euch denn nun in der mail, die ihr erst nach 14 Tagen gelesen habt, geschrieben? Das er die Einigungsstelle angerufen hat?

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