Protokoll der konstituierenden Sitzung
Moin,
wir hatten am 26.4. unsere konstituierende Sitzung. Es ist alles gut gelaufen. (ich wurde leider nicht zum BRV gewählt ? ) Ich wurde zum Schriftführer bestimmt. Nun wurde ich darauf angesprochen, dass meine Niederschrift fhelerhaft sei. Einige der Fehler konnte ich nachvollziehen (Ich hatte z.B. nur das Endergebnis der BRV-Wahl ohne Stimmenanzahl dokumentiert), andere finde ich persönlich irrelevant (ich hatte "Überwachung der Dienstpläne" statt "Kontrolle und Genehmigung" geschrieben).
Wobei ich nun HIlfe brauche, ist die folgende Frage: Muss ich zwei Protokolle schreiben? Der BRV und seine Stellvertreterin sind der Ansicht, dass ich ein Protokoll für die konstituierende Sitzung und eines für die direkt "anschließende" BR-Sitzung, in der weitere Aufgaben verteilt wurden (Betriebsausschuss, GBR, Aufsichtsrat, BGM; Funktionsleiterkonferenz; Pflegekonferenz; und noch vieles mehr)
Ist es tatsächlich so, dass so etwas nicht in der konstituierenden Sitzung beschlossen werden darf und man daher formal eine neue Sitzung beginnen muss?
Gruß
Enigmathika
Community-Antworten (12)
06.05.2022 um 14:54 Uhr
Wenn die konstituierende Sitzung geschlossen wurde und im Anscluss die erste ordentliche BR-Sitzung eröffnet wurde, dann sind das auch zwei Niederschriften.
06.05.2022 um 14:58 Uhr
Das hat so leider nicht stattgefunden. Niemand hat gesagt "wir schließen die Sitzung und eröffnen eine Neue".
06.05.2022 um 15:01 Uhr
Dann hat wohl auch nur eine Sitzung stattgefunden. Eine Sutzung=eine Niederschrift.
Ansonsten: Gelassenheit! Sind tatsächlich Fehler in der Niederschrift, dann sollte man die korrigieren, bestehen Meinungsverschiedenheiten, dann kann jeder seine Auffassung der Niederschrift beifügen lassen.
06.05.2022 um 15:29 Uhr
Nach meinem Wissen leitet der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung bis der BRV gewählt wurde. Anschließend übernimmt dieser und eröffnet dir erste reguläre Sitzung des neu gewählten BRs. Somit würde ich sagen, hat es zwei Sitzungen gegeben. Wer dann das Protokoll schreibt (ein und dieselbe Person), dies solltet ihr besprechen.
06.05.2022 um 15:35 Uhr
Nein. Der WV "leitet" die konstituierende Sitzung nur bis zur Bestimmung eines Wahlleiters!
Sicherlich is es zulässig, in der Konstituierenden auch den Stellv. zu wählen. Alles weitere würde ich in einer ersten ordentlichen Sitzung machen.
Ob es hier eine oder zwei Sitzungen gegeben hat, bestimmt sich alleine dadurch, ob eine Sitzung geschlossen und eine neue eröffnet wurde.
06.05.2022 um 15:46 Uhr
von einer Seite dieses Anbieters:
- Weitere Wahlen
Das Gesetz sieht zunächst einmal nur vor, dass in der konstituierenden Sitzung der Betriebsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt werden.
Falls gewünscht, kann das Gremium auch andere Ämter bereits in der konstituierenden Sitzung wählen. Entweder für den Fall, dass der Betriebsrat diese Ämter für sich für sinnvoll hält, oder wenn der Gesetzgeber den Betriebsrat verpflichtet, derartige Ämter zu besetzen.
Der Betriebsrat kann also beispielsweise bereits in der konstituierenden Sitzung einen Protokollführer, die Mitglieder des Betriebs- und Wirtschaftsausschusses sowie die Vertreter für den Gesamt- und Konzernbetriebsrat wählen. ?♀️
06.05.2022 um 16:34 Uhr
Sehe auch gar kein "Problem", 2 Niederschriften zu erstellen. Die Anwesenheitsliste wird zum Großteil) Copy&Paste sein und der Rest ist der Rede nicht wert.
06.05.2022 um 16:55 Uhr
Ist inzwischen erledigt. Ich musste ein bisschen an der Formulierung feilen, da nicht wirklich jemand die eine Sitzung beendet und die andere eröffnet hat, aber geht schon...
06.05.2022 um 18:04 Uhr
Na wenn die mich nerven dann würde ich dies ,,Amt" aber ganz schnell abgeben. mit dem Schriftführer soll man es sich nicht verscherzen ;-) gibt aber auch gute Seminare um alles richtig zu machen!
07.05.2022 um 02:06 Uhr
@ Enigmathika Hat niemand die erste Sitzung geschlossen und Niemand die weite Sitzung einberufen ist es definitiv nur eine Sitzung. Bei deinem ersten Protokoll hast du erstmal nichts verkehrt gemacht. Erstmal. Auch das " (Ich hatte z.B. nur das Endergebnis der BRV-Wahl ohne Stimmenanzahl dokumentiert), andere finde ich persönlich irrelevant (ich hatte "Überwachung der Dienstpläne" statt "Kontrolle und Genehmigung" geschrieben)." so zu schreiben ist erstmal kein Fehler bei der ersten Niederschrift. Verkehrt ist aber das hier: "Ist inzwischen erledigt. Ich musste ein bisschen an der Formulierung feilen, da nicht wirklich jemand die eine Sitzung beendet und die andere eröffnet hat, aber geht schon..." Ist eine Niederschrift erst mal geschrieben und es hat jemand was dran aus zu setzen, sollte man nicht mehr dran rum doktorn. Richtig ist: Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen: Dann solltet ihr euch auch über die Protokollart einig sein. Beschlüsse sind immer im Wortlaut zu verfassen. Bei dem Rest solltet ihr wissen, wollt ihr ein Wortprotokoll, Gedächnisprotokoll oder ein Verlaufsprotokoll. Für dich wäre das ein feiner Grund für ein Seminar Schriftführer/in.
07.05.2022 um 22:23 Uhr
@dummerhund ja, das habe ich bereits angemerkt. ;-)
Ich habe den leisen Verdacht, dass die Kollegen Vorsitzender und Stellvertretung etwas angefasst sind, weil mich bereitwillig für die Wahl zum BRV vorschlagen lassen UND auch noch auf geheimer Wahl bestanden habe. Ein BR-Kollege hat dann noch "gewagt", die jetzige Stellvertreterin als BRV vorzuschlagen. Der jetzige BRV hat das ganz schnell mit den Worten abgebügelt, "nein, wir treten nicht gegeneinander an", statt die Kollegin das selbst sagen zu lassen. Ich habe dann noch die Dreistigkeit besessen, die Kollegin direkt anzusprechen und nachzufragen. Das kam auch nicht gut an. Die beiden sind einfach zu sehr gewohnt, dass alles nach ihrer Nase geht. Das werden noch harte Zeiten...
Bei der Sitzung, in der das Protokoll als fehlerhaft bemängelt wurde, war ich nicht anwesend, weil krank, aber ich werde mir Montag mal das Protokoll dazu ansehen, wenn es dann schon fertig ist. In der Sitzung wurde auch die Geschäftsordnung beschlossen, in der genau steht, wie das Protokoll auszusehen hat. Ich sollte unbedingt auch noch einen Stenokurs beantragen! ?
07.05.2022 um 23:08 Uhr
@ Enigmathika Dann wünsche ich dir starke Nerven und schnelle Finger und Augen beim wühlen der Gesetze. Ich habe mit ruhe 2 Jahre gebaggert bis ich den BRV so weit hatte und er was verkehrtes sagte. Habe nur gefragt: Schriftführer hast du das notiert. Er sagte ja und der BRV war Geschichte. :-)
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