Hinzuziehung eines GBR-Mitglieds zu einem Personalgespräch möglich?
Ein ehemaliger BR-Kollege (trat selbst wegen Problemen mit dem Gremium zurück) hat bald ein Personalgespräch mit dem AG in eigener Sache. Er möchte nun ein GBR-Mitglied (BR-Mitglied in einem anderen Haus) mitnehmen, da er sich vom BR nicht gut vertreten fühlt. Fällt dies nach § 50 BetrVG in den Zuständigkeitsbereich des GBR, oder kann man nur nach Duldung durch den AG dies ermöglichen?
Besten Dank für eure Antworten. Maria
Community-Antworten (2)
09.08.2012 um 12:15 Uhr
Nein, ein GBRM also BRM eines anderen Betriebes geht nicht.
Der GBR hier in Form/Person eines GBRM darf sich hier in Angelegenheiten des Betriebes auch nicht einmischen.
Der GBR kann unter Beachtung des BetrVG ggf vom BR beauftragt werden. Dann aber auch nur in den Themen / Angelegenheiten lt. BetrVG und Beschluss des BR.
09.08.2012 um 23:29 Uhr
Wenn der AG mitspielt kann der AN jeden mitnehmen: Oma, Opa oder den genannten Kollegen. Er ist dann aber als Max Mustermann unterwegs und nicht als GBRM Mustermann
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