Ein ehemaliger BR-Kollege (trat selbst wegen Problemen mit dem Gremium zurück) hat bald ein Personalgespräch mit dem AG in eigener Sache.
Er möchte nun ein GBR-Mitglied (BR-Mitglied in einem anderen Haus) mitnehmen, da er sich vom BR nicht gut vertreten fühlt.
Fällt dies nach § 50 BetrVG in den Zuständigkeitsbereich des GBR, oder kann man nur nach Duldung durch den AG dies ermöglichen?

Besten Dank für eure Antworten.
Maria