Sind Betriebsvereinbarungen auszuhändigen
Hallo, wir sind eine nicht tariflich gebundene Firma. Dürfen Mitarbeiter Betriebsvereinbarungen ausdrucken und damit zur Gewerkschaft oder zu einem Anwalt gehen um diese überprüfen zu lassen? Dieses ist gerade Thema im BR. Wie öffentlich sind BV´s?
Könnt Ihr uns hierzu etwas sagen?
Community-Antworten (11)
09.08.2012 um 04:28 Uhr
auch dazu ein Urteil:
Bei der Betriebsvereinbarung ..........handelt es sich nämlich nicht um geheimhaltungsbedürftige Informationen der Beklagten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind (BAG 16.03.1982 – 3 AZR 83/79 – AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 1; BAG 15.12.1987 – 3 AZR 474/86 – AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5; BAG 23.10.2008 – 2 ABR 59/07 – AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 58, Rn. 23 m.w.N.).
Eine Betriebsvereinbarung fällt grundsätzlich nicht unter ein derartiges Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis.
Dies ergibt sich schon daraus, dass sie nach § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen sind. Die Pflicht zur Bekanntmachung einer Betriebsvereinbarung dient dazu, alle Arbeitnehmer des Betriebes in die Lage zu versetzen, sich ohne besondere Umstände mit dem Inhalt vertraut zu machen. Ein notwendiges Geheimhaltungsinteresse der Beklagten bestand danach schon nicht Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Sa 471/11- 30.09.2011- Revision nicht zugelassen
09.08.2012 um 10:12 Uhr
Es geht ja hier um die Weitergabe nach außen. Aber auch hier sehe ich keine Bedenken, die BV einem Anwalt oder der Gewerkschaft vorzulegen.
Wenn ein AN seine Rechte ggf. gerichtlich durchsetzen will, muss er die BV ja seinem Rechtsvertreter vorlegen können. Und dies sind nun einmal Anwälte und Gewerkschaften.
09.08.2012 um 10:57 Uhr
Eine BV ist ja irgendwie auch Gegenstand des Arbeitsvertrages jedes einzelnen, da diese rechtsverbindliche Regeln aufstellen an die man sich zu halten hat. Ergo muss man auch prüfen können, ob diese korrekt angewandt werden. Das ist m.E. das gleiche wie Einsicht in Gesetze und Tarifverträge nehmen.
09.08.2012 um 12:38 Uhr
wieso solltens ie nicht öffentlich sein?
09.08.2012 um 13:53 Uhr
Geheimhaltung
BV's geheim halten? "ein Schelm der Böses Denkt"
09.08.2012 um 14:00 Uhr
Es geht nicht um geheim halten, sondern ob die Mitarbeiter BV´s in ausgedruckter Form oder per Mail an Ihre Gewerkschaftsvertreter schicken dürfen.
09.08.2012 um 15:14 Uhr
stube
ob die Mitarbeiter BV´s in ausgedruckter Form oder per Mail an Ihre Gewerkschaftsvertreter schicken dürfen.
Ja!!!!, aber der AG muss dem AN keine Kopie fertigen. Der AG muss Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen.
Denn BV sind Bestandteil des ArbV!
09.08.2012 um 15:15 Uhr
Mir stellt sich die Frage wie du, oder wenigstens Teile deines Gremiums, auf die Idee kämen ein MA dürfe so etwas nicht. Gesetzt den Fall BR und GL sind sich einig, warum auch immer, den MAn auf keinen Fall eine BV in gedruckter oder elektronischer Form zukommen zu lassen. Was wollt ihr dagegen tun wenn sich ein MA nach Feierabend, wo auch immer die bei euch ausliegen, hinsetzt, abschreibt und seinem Gewerkschaftssekretär zukommen lässt oder nem Kumpel, weil der Ahnung vom Arbeitsrecht, hat abends beim Bierchen zeigt? Was zum Geier soll da so geheimes drin stehn? Oder ist die BV einigen BRM vielleicht peinlich, weil ihr euch habt über den Tisch ziehen lassen?
Das soll kein Angriff sein, ich verstehe nur einfach den Ansatz hinter der Frage nicht. Vielleicht verschließt sich mir auch gerade ein evtl. dadurch autretendes Problem. Ich lerne ja gerne dazu.
09.08.2012 um 23:33 Uhr
ein Hintergrund könnte vielleicht sein : "wir sind nicht tarifgebunden"
also was geht die Gewerkschaft unsere BVs an .............
10.08.2012 um 12:08 Uhr
@BRUTUS
Schon mal was von Tarifvorbehalt gehört? Wenn ich als AN eine BV in dieser Hinsicht als wirksam anzweifle, an wen wende ich mich? Genau: An die GEW. RA nutzt in der Hinsicht eher wenig, da diese ebenfalls auf Auslegungen von TV angewiesen sind, und die bekommt man eben nur von GEW oder AG-Verband (letztere sind übrigens i.d.R. viel besser ausgearbeitet bzw. liegen als Textkommentar vor, auf GEW-Seite läuft das ganze oft eher unter "Mundpropaganda").
Und BTW: Auch in nicht tarifgebundenen Betrieben kann eine GEW im Sinne des BetrVG "vertreten" sein.
10.08.2012 um 17:52 Uhr
rkoch - immer feste druff, oder ? - natürlich hab ich davon gehört
es ging nur darum, welchen Hintergrund der Fragesteller bzgl. seiner Frage haben könnte, wie von Kulum in den Raum geworfen, unabhängig davon, ob dieser Hintergrund berechtigt wäre oder nicht
nicht darum, wovon ich schonmal gehört hätte oder nicht
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