Einigungsstelle § 76 BetrVG - darf ein Mitarbeiter das Protokoll einer Einigungsstellensitzung einsehen ?
Hallo zusammen, hat ein Mitarbeiter ein Recht auf die Einsicht des Protokolls der Einigungsstellen-Sitzung, wenn es um Entscheidungen um die eigene Person geht?
- Gibt es eine gesetzliche Regelung über das Recht der Einsichtnahme ?
Hier noch einige weitere Fragen:
- Darf man an einer Einigungstellen-Sitzung teilnehmen, wenn es um die Entscheidung der eigenen Person geht ?
- muss der AN informiert werden, wenn sein Vorgang in die Einigungsstelle zur Prüfung und Entscheidung gelangt ?
- in welchem Zeitraum muss der BR oder der AG die Entscheidung der Einigungsstellen-Sitzung dem AN bekannt geben?
Vielen Dank
MfG
Community-Antworten (13)
08.08.2012 um 15:04 Uhr
Ist doch alles im § 76 geregelt. Auch was Besetzung und Unterlagen betrifft.
http://tk-it-bayern.verdi.de/msgler/recht/gesetze/betrvg076
https:docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:hO7UXfmzxi0J:bilder.buecher.de/zusatz/14/14184/14184960_lese_1.pdf+einigungsstelle+%C2%A7+76&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESh1CzyNBR6Nc49v7SLurQVDdeIjGsoqRSnSigOW74Rfeh9AJxtQk5Go8RJYZajQi20n3sd6_2THMw3iSqZ3nAn8OpSZfEUZqOuqmMoRqGEv0hf9I-V3jbbfctGAzgnoSleythBa&sig=AHIEtbTseabHGDBmDx9bnUhWNik74Ts7dA
08.08.2012 um 15:14 Uhr
Hallo BRMetall,
in § 76 BetrVG steht übrigens nichts zu der Möglichkeit der Einsichtnahme von Protokollen bzw. Niederschriften... Wenn schon antworten, dann auch mit rechtlichem Hintergrund: Die Möglichkeit der Einsichtnahme steht in § 34 BetrVG
Die Frage kommt aber von einem Mitarbeiter, der die Protokolle einsehen will - eine Teilnahme wurde im bereits untersagt...
Also nochmals: Darf ein Mitarbeiter die Protokolle einer Einigungsstellensitzung einsehen, wenn eine Entscheidung über diesen Mitarbeiter ansteht oder hat nur der BR das Recht auf Einsicht.
Vielen Dank
08.08.2012 um 15:19 Uhr
Ähm Schwapau - in §34 BetrVG geht es um das Recht der Einsichtnahme durch BRM. Ein Recht auf Einsichtnahme durch MA würde ich ausschließen, aus ähnlichen Gründen wie bei der Sitzungsniederschrift. Da muss er schon dem BRM seines Vertrauens vertrauen.
08.08.2012 um 15:28 Uhr
Hallo Kulum,
das war ja der Sinn meiner ursprünglichen Frage: Nochmals, gibt es ein Recht auf Einsichtnahme eines Protokolls...?
Man muss auch mal als BR die Sichtweise ändern. Denn nicht alles MA vertrauen einem BR und nicht alle MA sind mit den Entscheidungen der Einigungsstelle einverstanden.
Welche Auskünfte muss denn der BR geben, wenn ich ein BR-Mitglied nach den Inhalten frage. Müssen mir alle Fragen beantwortet werden? Z. B.: - Teilnehmer der Einigungsstelle - Abstimmungsverhalten - Wurden alle Unterlagen (z. B. ärztliche Gutachten) vorgetragen - Wenn in der Sitzung keine Einigung erzielt wurde, wurde eine nächste Sitzung bestimmt - Auskunft über den Zeitpunkt der nächsten Sitzung
Vielen Dank
08.08.2012 um 16:05 Uhr
Nochmals steht alles im.§ 76!!!! Dort ist geregelt das was wie wann usw. Da dort kein Einsichtsrecht von nicht der Einigungsstelle angehoerender gegen ist, gibt es dieses auch nicht.
08.08.2012 um 16:06 Uhr
Abstimmungsverhalten geht hier wie bei BR Situungen externe nichts an.
08.08.2012 um 16:32 Uhr
Hallo BRMetall,
also das war ein schönes Wort - Externe - mhhh... Also das ist mal wieder typisch als abgehobener BR´ler...
Und warum soll das Abstimmungsverhalten keinen was angehen - die Mitarbeiter haben einen BR gewählt und wollen auch wissen, gerade wenn es um elemtare und sehr wichtige Enscheidungen im die eigene Person geht, was dort Entschieden wurden... Noch nicht einmal das Abstimmungsverhalten, aber wenn ich meinem BR mitteile, er solle bestimmte Tatsachen in der Einigungsstelle vorbringen und dies im Nachhinein nicht macht, dann es von mir auch legitim nachzufragen, was nicht gemacht wurde und vor allen Dingen nachweislich nicht gemacht wurde...
Aber wie schön halten es die Politiker, ich bin gewählt und die nächsten vier Jahre kann ich machen was ich will - egal ob das gemeine Volk es anders sieht...
Und noch etwas zur Einsichtnahme. In § 76 steht, dass eine Niederschrift an den BR geleitet wird, aber es steht nichts in diesem Paragraph, dass jeder BR´ler Einsicht nehmen kann...das Einsichtsrecht steht wie bereits vorher erwähnt, im § 34 BetrVG.
Wenn du schon versuchst Gesetze zu lesen, dann musst du auch immer in anderen Gesetzen nachsehen, ob eine dort eine Regelung getroffen wurde...und die ist dann bekanntlich im § 34 getroffen...zwar nicht expliziet für die Einigunsstelle aber für alle Sitzungsniederschriften und die betrifft auch die Einigungsstelle...
Ich mache es dir mal deutlich und zitiere die gesetzliche Lösung: Einsicht in die Niederschrift einer Eingungsstellen-Sitzung haben alle Mitglieder des Betriebsrates nach BetrVG § 76 Abs. 3 i. V. m. BetrVG § 34 Abs. 3
So erwarte ich eine Antwort von einem BR´ler und nicht: Das steht dort nicht und dann hast du auch kein Recht drauf - aber nach deinen Antworten zu beurteilen, siehst du deine BR-Arbeit eher als lästigige Pflicht...
Die BR-Arbeit ist ein Ehrenamt und dementsprechend soll man sich auch verhalten...
08.08.2012 um 17:13 Uhr
Also das ist mal wieder typisch als abgehobener BR´ler...
Schwapau, Du verstehst das System nicht. Es gibt gute Gründe, warum gewisse Details der BR-Arbeit nicht nach außen gelangen dürfen - außer die BRM selbst äußern sich.
In den Protokollen stehen Meinungen und Abstimmungsergebnisse, die sich nun mal nicht mit der Meinung andersdenkender AN decken müssen. Werden die Protokolle öffentlich, so steht den andersdenkenden Tür und Tor für Mobbing gegenüber den anders denkenden BRM offen. Das wäre ein effektives Mittel um konstruktive BR-Arbeit (in der jeder seine Meinung sagen darf, egal wie falsch oder "abgehoben" sie ist) und überhaupt die weitere Existenz eines BR zu verhindern. WENN BRM ihre Meinung veröffentlichen wollen können sie das gerne tun, vor allem wenn sie im Widerspruch zu den Ergebnissen der BR-Arbeit steht. Wenn sie das nicht tun, werden sie einen Grund dafür haben. Auf den 4 jährlichen Betriebsversammlungen kannst du gerne Deine Meinung sagen und die Meinung der BRM abfragen. Dafür sind diese da.
Aber nochmal zu Deinen Fragen:
- Darf man an einer Einigungstellen-Sitzung teilnehmen, wenn es um die Entscheidung der eigenen Person geht ?
- Einigungsstellen zu EINER Person oder einem eingegrenzten Personenkreis sind recht selten. Die Punkte zu denen das überhaupt möglich ist sind doch sehr beschränkt. Insofern frage ich mich worum es geht... Du selbst sagst auch nichts dazu, wie will man da sich ein Bild machen?
- Die Einigungsstelle wie der BR ist ein geschlossenes Gremium, das nach Bedarf sich Sachverstand oder Informationen holen kann oder auch nicht. Ein außenstehender - betroffen oder nicht - hat dabei nix verloren.
- muss der AN informiert werden, wenn sein Vorgang in die Einigungsstelle zur Prüfung und Entscheidung gelangt ?
Müssen muss man nicht - allerdings sind Einigungsstellen so selten und deren Stattfinden ist oft im Betrieb allgemein bekannt, so dass es eigentlich ein offenenes Gehemnis ist wann was passiert. Auf der anderen Seite: Ist es relevant WANN diese Sache stattfindet? Letztlich interessant ist doch nur was dabei herauskommt, denn das wird auf jeden Fall bekannt gegeben.
- in welchem Zeitraum muss der BR oder der AG die Entscheidung der Einigungsstellen-Sitzung dem AN bekannt geben?
So weit es tatsächlich eine Entscheidung über einen einzelnen wäre - unverzüglich, bzw. so rechtzeitig dass die Entscheidung überhaupt noch wirken kann. Ein typischer Fall wäre eine Einigungsstelle nach §87 (1) Nr. 5 über einen Urlaubstermin eines AN. Natürlich hat der ein Recht schnellstmöglich zu erfahren ob sein Urlaub genehmigt wurde. Was anderes wäre ein Fall einer Beschwerde nach §85 BetrVG. Da hier die Einigungsstelle nur entscheidet OB die Beschwerde berechtigt ist, nicht aber über Abhilfen, ist das Ergebnis für den AN eher zweitrangig. Was ihn viel mehr interessieren dürfte wären die Abhilfen... Insofern ist die Information an den AN nicht ganz so dringlich.
Müssen mir alle Fragen beantwortet werden?
Nein! Manches DARF nicht beantwortet werden, anderes kann beantwortet werden. I.d.R. gehört es zur guten Arbeit eines BRM, dass es direkte Fragen eines AN die er beantworten kann auch beantwortet, es sei denn es wurde im BR entschieden, dass die Antworten vom BRV z.B. auf einer Betriebsversammlung gegeben werden und die BRM bis dahin Stillschweigen bewahren sollen. Das kann einen Sinn ergeben um im Vorfeld nicht noch unnötige Diskussionen anzuheizen oder die einzelnen BRM durch solche zu binden, oder aus welchem Grund auch immer.
- Teilnehmer der Einigungsstelle
Ja.
- Abstimmungsverhalten
Nein! Wie schon gesagt hat hier jeder Teilnehmer das Recht das seine eigene Meinung geschützt wird. Das wird schon dadurch deutlich, dass es für alle Teilnehmer an BR- oder Einigungsstellensitzungen das Recht gibt, geheime Abstimmung zu verlangen! Derartiges wird zwangsläufig passieren, wenn über das Abstimmverhalten getratscht wird. Und Du glaubst nicht wie lästig geheime Abstimmungen werden können. Das bremst ungeheuer aus!
- Wurden alle Unterlagen (z. B. ärztliche Gutachten) vorgetragen
Ja, so weit derjenige fragt, den die Sache betrifft. Für alle andern Fällt das unter Datenschutz. Denn selbst die Information das etwas derartiges vorgetragen wurde würde bereits die Information enthalten, dass es derartiges überhaupt gibt! Und das geht Dritte nun gar nichts an. Bei Thema ärztliche Gutachten sind wir gar bei den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.
- Wenn in der Sitzung keine Einigung erzielt wurde, wurde eine nächste Sitzung bestimmt
Ja, wobei sich diese Frage von selbst beantwortet. Wurde keine Einigung erzielt MUSS es eine weitere Sitzung geben. Eine Einigungsstelle ohne Einigung gibt es nicht!
- Auskunft über den Zeitpunkt der nächsten Sitzung
Ja.
In Anbetracht Deiner Beiträge stelle ich mir allerdings die Frage welche Rolle Du bei der ganzen Sache spielst.... Einerseits fragst Du aus der Sicht eines AN, andererseits miemst Du Kenntnisse wie sie i.d.R. ein "normaler" AN nicht hat. Ehemaliges BRM?
08.08.2012 um 17:59 Uhr
Hallo rKoch, ich kann dir gerne meine Meinung zu den folgenden Punkten mitteilen:
- Warum soll den ein BR im geheimen "operieren" - wenn Entscheidungen getroffen werden, dann kann man diese doch mit guten Gewissen argumentieren...für den Fall, dass man nichts zu verbergen hat. Was hat denn eine Meinung mit Mobbing zu tun - du vertritts doch als BRM den großen Teil der Belegschaft - und deine Argumente und Meinungen sollten sich mit der Meinung der Meinung der Belegschaft im Großen schon decken...
Aha - und auf den BR-Versammlungen darf ich dann Eure Meinung erfragen - na ja, wie gnädig... Also ich denke nicht, dass ein BRM nur alle vier Jahre Antworten auf Fragen geben soll - wenn es dann mal so durchgeführt wurde und nicht wieder mit a) kann ich aktuell nichts zu sagen b) der AG hat uns nicht informiert oder c) wir sind keine Hellseher geantwortet wird. Ein BRM hat jederzeit Stellung zu nehmen, zu Fragen, Anregungen und Auskünften - schau dir einfach mal das BetrVG an...
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Ich weiß nicht in welchem Betrieb du arbeitest, aber bei der Telekom sind die Einigungsstellen an der Tagesordnung und nichts außergewöhliches. Und wenn es auch selten vorkommen sollte, heißt das doch noch lange nicht, dass die Informationen von BR zur Verfügung gestellt werden oder der BR sich dagegen wehren kann...
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Was hat denn die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung mit der Veröffentlichung eines Ergebnisse zu tun - ja rein gar nicht...
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Ich hatte um Auskünfte aus der Einigungsstelle in meinem Verfahren gefragt. Natürlich frage ich nicht, ob beim Kollegen die Krankenakte vorgelegt wurden....also jetzt mal wieder klar denken...
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Es ist unerheblich, aus was für einer Sicht ich Frage...es ist nur erheblich, dass diese Fragen aufkommen - und die sollten/können hier beantwortet werden. Wenn das Problem nicht da ist, würde ich es auch nicht fragen.
Ich gehe mit Entscheidungen offen um und versuche dem Betroffenen die Gründe für die Entscheidung zu erklären. Ich kann natürlich auch sagen, wir haben so entschieden - ende aus schluss...
Diese Masche kenne ich von verdi und die kommt oftmals von ganz oben und davon haben die betroffenen AN nämlich nicht viel... Zur BR-Arbeit gehört Offenheit - Offenheit von der Seite, dass ich jederzeit meine Entscheidungen begründen und darlegen kann - dann spielt es nämlich nicht so eine große Rolle, ob man ggf. daneben lag... Aber wenn ich meine Entscheidungen bzw. die Gründe dafür nicht offen legen (muss), kann ich in den vier Jahren als BR-Mitgliede machen was ich will...das ist der falsche Weg...
09.08.2012 um 01:17 Uhr
@Schwartau:
"Ich mache es dir mal deutlich und zitiere die gesetzliche Lösung: Einsicht in die Niederschrift einer Eingungsstellen-Sitzung haben alle Mitglieder des Betriebsrates nach BetrVG § 76 Abs. 3 i. V. m. BetrVG § 34 Abs. 3"
Da würde mich doch mal interessieren woher Du dieses Zitat hast! Ich halte das für einen üblen Fake!
Diese ganze Diskussion hier wird doch momentan ohne jeden juristischen Hintergrund geführt! Du postulierst hier eine Verpflichtung zur Anfertigung von Niederschriften der Einigungsstellensitzungen. Ich kann das BetrVG hoch und runter lesen, aber eine solche Verpflichtung finde ich dort beim besten Willen nicht! Und dann konstruierst Du auch noch eine Verpflichtung diese Niederschrift an den BR weiterzuleiten. Auch dazu finde ich nichts im BetrVG!
Das Gesetz spricht lediglich davon: "Die Beschlüsse der Einigungsstelle sind schriftlich niederzulegen, vom Vorsitzenden zu unterschreiben und Arbeitgeber und Betriebsrat zuzuleiten." Nicht eine Niederschrift der Sitzung, sondern lediglich die schriftliche Fixierung des Ergebnisses und die ist den Betriebsparteien zuzuleiten. Ist ja auch vernünftig! Die Einigungsstelle soll ja letztendlich eine Einigung zwischen den Betriebsparteien herbeiführen und dazu müssen die wissen worauf sie sich geeinigt wurden. Das ist aber definitiv keine Niederschrift der Einigungsstellensitzung! Falls dennoch solch eine angefertigt wird, so steht sie meines Erachtens nur den Teilnehmern zu.
Da Sprüche der Einigungsstelle häufig einer BV zumindest gleichzustellen sind, dürfte diese Niederschrift in der Regel betriebsöffentlich sein.
09.08.2012 um 10:36 Uhr
Das sehe ich wie DrUmnadrochit
in welchem Zeitraum muss der BR oder der AG die Entscheidung der Einigungsstellen-Sitzung dem AN bekannt geben? <
BV - und somit auch Sprüche der E-Stelle - gelten ab Unterzeichnung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Sie müssen im Betrieb an "geeigneter Stelle" ausgelegt werden. Halt so, dass davon betroffene AN Kenntnis erlangen können. Wann: Aus meiner Sicht unverzüglich.
09.08.2012 um 10:47 Uhr
Hallo DrUmnadrochit,
also ich zitiere mal § 34 BetrVG Abs. 1 - bitte jetzt deutlich mitlesen ode selber nachsehen: Über jede Verhandlung des Betriebes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefaßt sind enthält.
§ 34 Abs. 2 - bitte hier auch deutlich lesen: Die Mitglieder des Betriebsrates haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen...
Also Fakt: Wenn das Protokoll jetzt mit einer Niederschrift gleichzusetzen ist, wären wir mal einen Schritt weiter.
Und Fakt ist auch, dass ich hier nicht polemiere ob die ganze Sitzung festgehalten werden muss oder nur die Beschlüsse - ich habe nur geschrieben, dass ein BRM das Recht auf die Einsichtnahme eines Protokolls -oder auch Niederschrift- nach meinem Zitat folgender rechtlichen Grund hat:
Nach § 76 Abs. 3 BetrVG i. V. m. § 34 BetrVG Abs. 3 hat jedes BRM das Recht auf die Einsichtnahme der Niederschrift der Einigungsstellen-Sitzung.
Jetzt bleibt nur noch die rechtliche Bewertung, ob das die Niederschrift/Protokoll der Einigungstellen-Sitzung auch unter die Unterlagen nach § 34 BetrVG Abs. 3 fällt... Das ist zu bejahen, da nach herrschender Meinung die Niederschrift als eine Unterlage vom Betriebsrat angesehen wird...
Noch Fragen - Nein - Setzen...
13.08.2012 um 01:32 Uhr
"also ich zitiere mal § 34 BetrVG Abs. 1 - bitte jetzt deutlich mitlesen ode selber nachsehen:"
Danke für den Hinweis. Ich bin beim Lesen und so manchmal fürchterlich oberflächlich...
"Über jede Verhandlung des Betriebes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefaßt sind enthält."
Ha! Schon hast Du mich erwischt! Da habe ich doch tatsächlich bisher immer in allen Ausgaben des BetrVG gelesen: "Über jede Verhandlung des BetriebsRATs ist eine Niedrschrift ...". Gut dass DU hier so genau bist und die bisher verschollene Ausgabe des BetrVG zitierst!
"§ 34 Abs. 2 - bitte hier auch deutlich lesen: Die Mitglieder des Betriebsrates haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen..."
Ok, war mir bisher auch nicht bekannt dass der Gesetzgeber "BetriebsratEs" schreibt, werde ich in Zukunft deutlicher lesen.
"Also Fakt: Wenn das Protokoll jetzt mit einer Niederschrift gleichzusetzen ist, wären wir mal einen Schritt weiter."
Welches Protokoll um alles in der Welt meinst Du? Ich hatte Dir bereits dargelegt dass es von der Sitzung der Einigungsstelle keine Niederschrift gibt, sondern lediglich den Spruch der schriftlich niederzulegen ist.
Zumindest sind wir noch keinen Schritt weiter!
"Und Fakt ist auch, dass ich hier nicht polemiere ..."
Ooops! Ein für mich neues Wort! Darf ich fragen was das bedeutet?
"Noch Fragen - Nein - Setzen..."
Nö! Da fällt mir tatsächlich nix mehr ein.
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