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Delegationsvereinbarung Blutentnahme Mitbestimmungspflichtig?

E
enigmathika
Jun 2025 bearbeitet

Hallo, in unserem Krankenhaus ist die Blutentnahme eine rein ärztliche Tätigkeit. Wegen Überlastung der Ärzte soll nun diese Aufgabe künftig an Pflegepersonal delegiert werden können. Dazu hat der Personalleiter eine Delegationsvereinbarung entworfen.

Sind wir als Betriebsrat bei der Formulierung der Vereinbarung in der Mitbestimmung?

Herzlichen Dank für Euer Input

Enigmathika

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Community-Antworten (11)

C
celestro

13.06.2025 um 11:57 Uhr

Meiner Erachtens nach nicht direkt. Der BR müsste zustimmen, ob eine solche Vereinbarung in Kraft tritt. Und wenn er dies ablehnt, solange ihm die Formulierung mißfällt, dann wäre das zwar moralisch fragwürdig, aber mWn rechtlich in Ordnung.

C
celestro

13.06.2025 um 15:19 Uhr

Was bringt der Link dem Fragesteller?

D
DummerHund

13.06.2025 um 15:40 Uhr

Enig wird bestimmt erkennen das diese Delegationsvereinbarung nicht mehr ist als wie eine Konkretisierung einer Dienstanweisung. Daher ist für mich der BR hier außen vor.

C
celestro

13.06.2025 um 16:21 Uhr

Interessanter Gedanke! Danke Dir für die Rückmeldung.

K
krokodil

13.06.2025 um 16:59 Uhr

Ich sehe da durchaus eine Mitbestimmung . Wenn Ärzte die Blutentnahme an die Pflege delegiert , dann bedeutet das sehr oft eine Änderung im Arbeitsablauf der Abteilung. Es muss eine Pflegekraft abgestellt werden um Blut abzunehmen, dadurch erhöht sich die Arbeitsbelastung der anderen Pflegekräfte, diese müssen dann mehr Patienten übernehmen. Evtl. müssen auch Bereiche umorganisiert werden. Je nach Fachrichtung und Größe der Station kann so eine Runde Blutentnahme schon mal 2 Stunden und länger dauern. Dies kann zu vermehrten Gefährdungsanzeigen der Pflege führen, wenn der Dienstplan der Pflegekräfte sowieso schon auf Kante genäht wurde. Dann dürfen/müssen delegierte Tätigkeiten wieder zurückgegeben werden , da Pflege sich auf die Kernaufgaben orientieren muss. Außerdem steigen die Kosten, wenn die Ärzte ihre Blutentnahme Anordnungen nicht selber ausbaden müssen, denn es werden sehr viel mehr BE angeordnet. Der Arzt der diese Tätigkeit delegiert muss sich vorher davon überzeugen dass die Person , der er diese Aufgabe überträgt, auch kann. Es müssen Schulungen erfolgen, für alle Pflegekräfte , die Blutentnahme nicht gelernt haben, oder es sich nicht mehr zutrauen. Ich arbeite in der Pflege, wir haben dieses Ansinnen bereits durch. Ende vom Lied, Ärzte nehmen ihr Blut wieder selber ab.

D
DummerHund

13.06.2025 um 23:11 Uhr

@krokodil Das man nicht gleich jeden MA wild los schickt versteht sich von selbst. Und gerade ich als Krebspatient ( Blase, Lunge, und Lymphknoten) kann seit 2007 ein Lied davon singen "Wenn ein Stich daneben geht" Ich hab schon Lehrlinge (mit Begleitung) an meinem Körper gehabt mit der Nadel, die haben es teilweise besser gemacht wie ein Arzt. Nur an meinem Port der etwas oberhalb des Herzens liegt und unter der Haut raus guckt wie ein Tischtennisball und durch dem ich 60 Chemos bekommen habe, darf nach wie vor nur ein Arzt eine Nadel setzen. Das aber alles nur am Rande.

Wie du in dem von mir eingestellten Link entnehmen kannst, kann der Arzt es delegieren sofern MA dazu befähigt sind. Das Personalproblem ist dann wieder eine ganz andere Baustelle.

C
Catweazle

14.06.2025 um 02:08 Uhr

Ich sehe keine Mitbestimmung. Es betrifft offensichtlich nur das Arbeitsverhalten. Ob eine Maßnahme sinnvoll ist ändert daran nichts.

D
DummerHund

14.06.2025 um 14:04 Uhr

Ich denke das dies Enigmathika auch klar ist, denn die Frage bezieht sich ja um die Formulierung.

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enigmathika

14.06.2025 um 23:25 Uhr

"Ich denke das dies Enigmathika auch klar ist, denn die Frage bezieht sich ja um die Formulierung." Das ist tatsächlich der Punkt. Ich sehe uns nicht in der Mitbestimmung, ob überhaupt delegiert werden darf. Ob wir aber der Standardvereinbarung bzw. dem Formblatt zustimmen müssen, ist für mich fraglich.

D
DummerHund

15.06.2025 um 09:16 Uhr

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