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Stundenkonto BV flex. Arbeitszeit

E
Eniwotok
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir als Betriebsrat haben zusammen mit AG und Gewerkschaft eine BV erarbeitet zur flexiblen Arbeitszeit.

In diese BV wurde ein Stundenkonto integriert, wo die Grenze bei +50 h und -30 h liegt.

Nun meine Frage: AG ist der Meinung, er muss sich nicht an diese Grenzen halten. Sie wären nur ein Richtwert. Was uns durch die momentane Auftragslage gerade im Minusstundenbereich beschäftigt.

Wir müssen uns doch aber auch an Vereinbarungen halten! Was können wir machen? BV kündigen nützt uns ja nicht viel, da sie ja bekanntlich nachwirkt.

Danke im Voraus!

1.920010

Community-Antworten (10)

S
Streikbrecher

07.08.2012 um 20:47 Uhr

Wenn in der BV steht max +50 bzw -30, so ist dieses verbindlich für alle! Man bzw jeder AN kann die Einhaltung einklagen.

Weiter müsst/sollte in der BV auch geregelt sein was ist wenn dieser Grenzen erreicht sind.

Als Br kann man Mehrarbeit mit Hinweis auf die BV ablehnen, wenn die Max +50 erreicht sind.

Wenn der AG es nicht beachtet, sollte man nach Beschluss den rechtsweg gehen.

Die BV nicht kündigen, denn es kommt dann bestimmt nichts besseres. Ggf. ruft die Gewerkschaft an, diese hat ja mit verhandelt.

E
Eniwotok

07.08.2012 um 20:54 Uhr

Es wurde eine Ampelregelung eingeführt, die sich auf dieses Stundenkonto bezieht.

Das klappt auch bis jetzt ganz gut was den Plusstundenabbau betrifft aber für den Minusstundenbereich gibt es nur die Regelung des Verfalls zu Lasten des AG am Stichtag.

G
Globus

07.08.2012 um 21:00 Uhr

wie könnte der AG denn darauf hinwirken die Minusstunden wieder zu begleichen?

S
Streikbrecher

07.08.2012 um 21:04 Uhr

..für den Minusstundenbereich gibt es nur die Regelung des Verfalls zu Lasten des AG am Stichtag.

Das ist doch eine optimal Sizuation. Denn AN arbeiten weniger und der AG muss sie doch voll bezahlen.

Warum habt ihr damit Probleme?

Es liegt doch dann am AG die angebotene Arbeitleistung auch anzunehmen, da er sonst in Annahmeverzug lt. § 615 BGB gerät, was zur Folge hat, dass er auch ohne Arbeit zu leicten voll bezahlen muss.

E
Eniwotok

07.08.2012 um 21:08 Uhr

Genau da liegt ja der Hund begraben.

Es gibt in den einzelnen Abteilungen immer ein gewisses Maß an Arbeit, die während des normalen Schichtbetriebs liegen bleibt. Die kann theoretisch in dieser Zeit, wo wenig zu tun ist, erledigt werden. Aber AG findet das Ganze zu unproduktiv. So könnten Minusstunden vermieden werden.

G
Globus

07.08.2012 um 21:09 Uhr

mich würde dennoch die Antwort auf meine Frage interessieren...

Außerdem müßte man die nciht kündigen (wenn das überhaupt schon möglich wäre) - wenn beide Betriebsparteien sich einig sind, dass was verändert werden muß, kann das jederzeit passieren - auch ohne Kündigung...

E
Eniwotok

07.08.2012 um 21:12 Uhr

Das Problem ist einfach nur die Einhaltung der Grenzen. Die Frage wurde ja schon beantwortet.

Ich danke Euch für die rege Beantwortung!

S
Streikbrecher

07.08.2012 um 21:21 Uhr

Eniwotok

Nochmals, wo habt ihr als BR ein Problem damit, dass AN auch Geld bekommen wenn sie weniger als im ArbV arbeiten. Also Geld für das Nichtarbeiten?

Also, so lange keine AN Nachteile haben ist es doch alles OK

E
Eniwotok

07.08.2012 um 22:22 Uhr

@Streikbrecher

Soweit ist alles ok. Es ging nur darum, wie wir uns verhalten sollten, wenn AG sich nicht an die Vorgaben bezüglich des Stundenkonto´s laut BV hält.

Das wurde ja beantwortet. Danke nochmals.

G
gironimo

08.08.2012 um 10:25 Uhr

Also den AG noch einmal auffordern, sich an die Regeln der BV zu halten. Tut er es nicht, kann der BR auf Unterlassung klagen (Beschlußverfahren beim Arbeitsgericht). Hierzu ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts ratsam.

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