Erstellt am 07.08.2012 um 18:47 Uhr von Streikbrecher
Wenn in der BV steht max +50 bzw -30, so ist dieses verbindlich für alle! Man bzw jeder AN kann die Einhaltung einklagen.
Weiter müsst/sollte in der BV auch geregelt sein was ist wenn dieser Grenzen erreicht sind.
Als Br kann man Mehrarbeit mit Hinweis auf die BV ablehnen, wenn die Max +50 erreicht sind.
Wenn der AG es nicht beachtet, sollte man nach Beschluss den rechtsweg gehen.
Die BV nicht kündigen, denn es kommt dann bestimmt nichts besseres. Ggf. ruft die Gewerkschaft an, diese hat ja mit verhandelt.
Erstellt am 07.08.2012 um 18:54 Uhr von Eniwotok
Es wurde eine Ampelregelung eingeführt, die sich auf dieses Stundenkonto bezieht.
Das klappt auch bis jetzt ganz gut was den Plusstundenabbau betrifft aber für den Minusstundenbereich gibt es nur die Regelung des Verfalls zu Lasten des AG am Stichtag.
Erstellt am 07.08.2012 um 19:00 Uhr von Globus
wie könnte der AG denn darauf hinwirken die Minusstunden wieder zu begleichen?
Erstellt am 07.08.2012 um 19:04 Uhr von Streikbrecher
..für den Minusstundenbereich gibt es nur die Regelung des Verfalls zu Lasten des AG am Stichtag.
Das ist doch eine optimal Sizuation. Denn AN arbeiten weniger und der AG muss sie doch voll bezahlen.
Warum habt ihr damit Probleme?
Es liegt doch dann am AG die angebotene Arbeitleistung auch anzunehmen, da er sonst in Annahmeverzug lt. § 615 BGB gerät, was zur Folge hat, dass er auch ohne Arbeit zu leicten voll bezahlen muss.
Erstellt am 07.08.2012 um 19:08 Uhr von Eniwotok
Genau da liegt ja der Hund begraben.
Es gibt in den einzelnen Abteilungen immer ein gewisses Maß an Arbeit, die während des normalen Schichtbetriebs liegen bleibt.
Die kann theoretisch in dieser Zeit, wo wenig zu tun ist, erledigt werden. Aber AG findet das Ganze zu unproduktiv. So könnten Minusstunden vermieden werden.
Erstellt am 07.08.2012 um 19:09 Uhr von Globus
mich würde dennoch die Antwort auf meine Frage interessieren...
Außerdem müßte man die nciht kündigen (wenn das überhaupt schon möglich wäre) - wenn beide Betriebsparteien sich einig sind, dass was verändert werden muß, kann das jederzeit passieren - auch ohne Kündigung...
Erstellt am 07.08.2012 um 19:12 Uhr von Eniwotok
Das Problem ist einfach nur die Einhaltung der Grenzen. Die Frage wurde ja schon beantwortet.
Ich danke Euch für die rege Beantwortung!
Erstellt am 07.08.2012 um 19:21 Uhr von Streikbrecher
Eniwotok
Nochmals, wo habt ihr als BR ein Problem damit, dass AN auch Geld bekommen wenn sie weniger als im ArbV arbeiten. Also Geld für das Nichtarbeiten?
Also, so lange keine AN Nachteile haben ist es doch alles OK
Erstellt am 07.08.2012 um 20:22 Uhr von Eniwotok
@Streikbrecher
Soweit ist alles ok. Es ging nur darum, wie wir uns verhalten sollten, wenn AG sich nicht an die Vorgaben bezüglich des Stundenkonto´s laut BV hält.
Das wurde ja beantwortet. Danke nochmals.
Erstellt am 08.08.2012 um 08:25 Uhr von gironimo
Also den AG noch einmal auffordern, sich an die Regeln der BV zu halten. Tut er es nicht, kann der BR auf Unterlassung klagen (Beschlußverfahren beim Arbeitsgericht). Hierzu ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts ratsam.