Erstellt am 07.08.2012 um 01:54 Uhr von Roxxx
In Deutschland gibt’s für (fast) alles ein Gesetz, Du musst hier
http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/
mal nachlesen, § 2 beantwortet Deine Frage.
BR und AG können Betriebsvereinbarungen abschließen durch die die AN besser gestellt werden.
Erstellt am 07.08.2012 um 05:55 Uhr von Hoppel
@ Erdenbürger
Ein BR ist nicht Tarifvertragspartei und darf keinen Haus-TV verhandeln: also kann Deine Frage nur mit einem NEIN beantwortet werden.
AG & BR können sich diesem Verbot auch nicht dadurch entziehen, indem diesem Haus-TV die Überschrift "Betriebsvereinbarung " gegeben wird.
Erstellt am 07.08.2012 um 07:19 Uhr von nicoline
*AG & BR können sich diesem Verbot auch nicht dadurch entziehen, indem diesem Haus-TV die Überschrift "Betriebsvereinbarung " gegeben wird.*
Weil....................... es auch dafür ein Gesetz gibt:
§ 77 Abs. 3 BetrVG
Erstellt am 07.08.2012 um 07:29 Uhr von Erdenbürger
Danke, ich sehe es ja auch so, doch bin in der Minderheit. Mache ich mich bzw. wir Strafbar, wenn wir als Gremium hier eigenmächtig handeln?
Erstellt am 07.08.2012 um 08:32 Uhr von BRUTUS
ein BR ist nicht tariffähig, und auch bei BVs gibts Einschränkungen (§ 77,3)
ich frage mich aber mal so allgemein :
- was hindert den AG daran, mit seinen AN bessere Bedingungen zu vereinbaren, als der Tarif vorsieht ?
- was hindert den BR daran, in diesen Fragen ganz allgemein mit dem AG etwas auszuhandeln,
was dann z.b. letztendlich als Ergänzung zum Arbeitsvertrag einzeln vereinbart wird ?
- wo ist der Haken an der Sache oder ist der AG nur großzügig?
- was sagt der gültige Tarifvertrag aus (Öffnungsklauseln?), was könnte der BR durch BV regeln?
- was hindert euch daran, einen Gewerkschaftsvertreter hinzuzuziehen, wenn man das Ding unbedingt "Haustarifvertrag" nennen will ?
außerdem möchte ich nicht wissen, wieviele "eigentlich" unwirksame BVs in vielen Betrieben jahrelang zur Zufriedenheit aller Beteiligten "gelebt" werden
ich will nur sagen : Kreativität ist angesagt
man will doch den AN keine Verbesserungen vorenthalten
(wenn keine versteckten bitteren Pillen im Paket enthalten sind)
Erstellt am 07.08.2012 um 08:47 Uhr von gironimo
im Prinzip sehe ich das wie BRUTUS.
Es ist zwar nicht legitim - aber wo kein Kläger da kein Richter.
Man muss sich halt nur über die Rechtsfolgen im Klaren sein. Eine derartige BV würde jedenfalls nicht "unmittelbar und zwingend" gelten. Der AG wäre weitgehend frei darin, sich irgendwann des lästigen Werkers wieder zu entledigen usw.
Ihr solltet zu dem Thema vielleicht einmal einen Fachanwalt befragen.
Und natürlich könnte auch die Gewerkschaft gegen das Werk vorgehen; wäre nicht das erste Mal.
Erstellt am 07.08.2012 um 09:24 Uhr von Kölner
@BRUTUS
Man kann ja zum Beispiel Eingruppierungsrichtlinien als BR zustimmen...
Erstellt am 07.08.2012 um 14:44 Uhr von BRMetall
Gewerkschaften reagieren sofort und streng wenn diese erkennen, dass gegen das Tarifvertragsgesetz oder gegen (§ 77,3) verstoßen wird. Das sie es früher oder später erfahren dürfte unvermeidbar sein. Weiter, wenn im Unternehmen/ Betrieb ein TV gilt oder galt, wird sich auch der AG schwer tun sich wegen solchen Handelns Probleme mit der Gewerkschaft einzuhandeln.
Erstellt am 07.08.2012 um 15:32 Uhr von blackjack
Eine BV die wegen Verstoßes gegen § 77 III BetrVG nichtig ist, kann regelmäßig analog § 140 BGB in eine Regelungsabrede umgedeutet werden. Diese verpflichtet den AG gegenüber dem Betriebsrat zu einer individualrechtlichen Gestaltung gegenüber der Belegschaft, die inhaltlich und hinsichtlich der Bindungsintensität der designierten BV entspricht.
Erstellt am 07.08.2012 um 18:55 Uhr von Kölner
@BRMetall
Das ist Quatsch, was Du schreibst...