> es handelt sich um die BV Tageszeit u. Wochenarbeitszeit, sowie Regelarbeitszeit,
Hallo klärchen,
bitte benutze die Funktion "Neue Antwort" da unten, wenn du noch etwas zu Deiner Frage beitragen möchtest. Da viele die Funktion "Aktuelle Antworten" da links benutzen, taucht dann dort Dein geänderter Beitrag nicht auf. Es ist also Zufall ob jemand mitbekommt, dass Du noch was dazu geschrieben hast, wenn Du Deine Frage änderst. Nebenbei wird so eine spätere Antwort (wie die von arkalus) ad absurdum geführt, da sich jetzt jeder fragt, wieso er so eine blöde Frage stellt wo doch die Antwort schon in der Frage steht.
EDIT: Ups, hast Du schon selbst gemerkt :-)
Aber zu Deiner Sache:
Die Nachwirkung hat den Sinn und Zweck einen "ungeregelten" Zustand zu verhindern. Mit Kündigung würde eine Regelung ja nicht mehr existent sein.
Jetzt frage Dich selbst: Wann und an welchen Tagen sollen am 02.01.2013 die AN zur Arbeit kommen, wenn es dazu infolge der Kündigung der BV keine Regelung mehr gibt?
Wie sie Lust und Laune haben? Gar nicht?
Natürlich kommen sie genau zu den Zeiten, die in der BV geregelt sind, obwohl sie eigentlich nicht mehr gilt! Das ist es, was man Nachwirkung nennt. Die Regelungen gelten weiter, bis eine andere Regelung vereinbart ist.
> Was sollen wir tun ?
Das hängt davon ab, was IHR tun wollt. Wenn ihr die Regelung so wie sie ist behalten wollt, dann tut ihr schlicht gar nichts. Da der AG diese BV gekündigt hat, ist er es wohl der etwas ändern möchte (warum hätte er sie sonst gekündigt?). Also muss ER auf Euch zukommen mit seinen Änderungswünschen. Wenn die vorliegen, macht ihr Euch Gedanken wie weiter. Und so weit es zu keiner neuen Vereinbarung kommt, lehnt ihr Euch einfach zurück und wartet ab. Wenn der AG seine Vorstellungen durchdrücken möchte, dann muss ER die Einigungsstelle anrufen. Denn EURE Regelung gilt einfach so weiter ohne das ihr etwas tun müsst. WENN er das tut, dann solltet ihr allerdings Argumente haben, warum ihr das, was der AG will NICHT wollt. Faktisch genügt es nur dann, keine eigenen Argumente zu haben, wenn der AG ebenfalls keine sachlichen Argumente hat, quasi nur aus Willkür handelt. Nur Vorsicht: Er kann u.U. seine Argumente auch erst auf der Einigungsstelle nachschieben. Mit ein bisserl Glück bringt er damit allerdings den EStV gegen sich auf, da er ja im Vorfeld sich nicht bemüht hat eine Einigung zu finden indem er Euch seine Argumente sagt. Mit ein bisserl Pech läßt der EStV diese trotzdem gelten. Letzlich ist es sein Geld und insofern darf er froh sein, dass es diese ESt gibt.
Was gar nicht geht: Der AG führt nach Ablauf der Kündigungsfrist eigenmächtig neue Regeln ein. DAS darf er nicht und dagegen müsstet ihr dann gerichtlich vorgehen. Insofern kann es nicht schaden irgendwann mal nachzufragen was er mit der Kündigung bezwecken wollte und ihn darauf hinzuweisen, dass ohne Euch gar nix geht....