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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesamter BR 3 Wochen in Urlaub und Frage wegen Widerspruch zu $99BetrVG

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Alischaa
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forenmitglieder ich bitte um eure fachkundige Hilfe.

  1. Frage: Unser 7 - köpfierer BR ist für insgesamt 3 Wochen komplett in Urlaub. Kann der Arbeitgeber dann eine Einstellung vornahmen ohne den Betriebsrat zu beteiligen, weil dieser ja nicht kontaktiert werden kann?
  2. Frage: Der Arbeitgeber hat uns zu zwei Einstellungen beteiligt. Er hat uns einen Lebenskauf der Personen gesandt aber keine weiteren Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Arbeitsnachweise, etc.). Wir wollen den Einstllungen widersprechen, kann man das wegen der fehlenden Dokumente (z.B. fehlender Nachweis über 2.Stastsexamen, u.a.) irgendwie geltend machen? Ich bitte um eure fachkundige Hilfe und verbleibe mit freundichen Grüßen Alischaa
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Community-Antworten (7)

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BRMetall

03.08.2012 um 11:56 Uhr

Wenn ein BR sich auf diese Art selbst handlungsunfaehig macht, koennte man ueber grobe Pflichtverletzung, also auch § 23 nachdenken. Denn es ist unverantwortlich. Solche AN sollten NICHT wiedergewaehlt werden. Denn der AG hat in dieser Zeit FREIE Fahrt. Wenn es EBRM gibt ruecken diese selbstverstaendlich nach. Dann sollten und koennen sie selbstverstaendlich in dieser Zeit voll handeln auch BV und auch eine GO fuer den BR abschliessen und so dem BR einige "Eier" legen. Auch einen neuen BRV waehlen. Wenn dann der alte BRV aus dem Urlaub kommt ist er erst einmal kein BRV mehr.

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rtjum

03.08.2012 um 12:13 Uhr

@µetall und der neue BRV dann Ersatzmitglied, ja das wär mal was ...

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Alischaa

03.08.2012 um 12:20 Uhr

Ja oaky ich verstehe, wir müssen dann eine Urlaubsplanung zustande bringen, das mind. 4 BR - Mitglieder die Geschäfte des BRs ordnungsgemäß führen können.

Und zu Frage 2?

R
rkoch

03.08.2012 um 13:34 Uhr

Gibt es keine EBRM? Die treten im Zweifelsfalle dann halt in den BR ein. Gibt zwar ein bisserl Kuddelmuddel von wegen kein BRV, aber so lange nur EIN EBRM existiert kommt der AG um die MB nicht herum. Abgesehen davon muß der AG auf die Wiederkehr seines BR warten, sofern das was er vorhat nicht unumgänglich ist. Er darf eine "unpässlichkeit" des BR nicht zu seinen Gunsten missbrauchen, dass verbietet der Grundsatz der "Vertrauensvollen Zusammenarbeit". Letztlich war er es ja auch, der diesen Urlaub genehmigt hat. Er war also an der Entstehung der Situation nicht unbeteiligt. Eine Einstellung wird wohl in den seltensten Fällen so dringlich sein, dass sie nicht um max. 2 Wochen verschoben werden kann. Es ist dann Problem des BR noch innerhalb der Wochenfrist zu antworten, wenn der AG die Anhörung dazu noch während der Urlaubszeit in den Briefkasten des BR eingeworfen hat.

Wir wollen den Einstllungen widersprechen, kann man das wegen der fehlenden Dokumente (z.B. fehlender Nachweis über 2.Stastsexamen, u.a.) irgendwie geltend machen?

Nein! Der AG hat den BR unter Vorlage aller erforderlichen Informationen zu beteiligen. Tut er das nicht, dann ist es zwar ein "Gesetzesverstoß", darauf zielt aber §99 (2) 1. als Widerspruchsgund nicht ab. Damit dieser zieht, muss die Maßnahme "an sich" gegen Gesetz verstoßen. z.B. die Einstellung eines AN ohne Arbeitserlaubnis in DE.

Die Vorgehensweise ist vielmehr so: Der BR stellt fest, das nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen (idealerweise indem der AG bestätigt das es solche gibt, diese aber nicht "herausrückt"). Der BR weist den Antrag mit dieser Begründung zurück und stellt fest, dass die Frist nach §99 (3) nicht in Gang gesetzt ist. (das muss sinngemäß so in der Stellungnahme an den AG stehen!) Sofern die bislang vorliegenden Informationen verdachtsweise einen Widerspruchsgrund ergeben, sollte man hilfsweise aus diesem Grund auch gleichzeitig widersprechen. Einfach nur deshalb, damit im Falle dass die Information wider Erwarten DOCH ordnungsgemäß war, zumindest ein Widerspruch vorliegt. In diesem Sinne kann man auch einfach mal ins Blaue hinein widersprechen... Denn dann muss der AG dagegen vorgehen und das ArbG wird dann erst einmal prüfen ob tatsächlich der BR ordentlich angehört wurde. Ohne diesen Widerspruch kann der AG einfach sagen: Frist rum, Zustimmung erteilt. Dann ist es der BR, der vor das ArbG gehen muss. Also schön dem AG DEN schwarzen Peter zuschieben.

W
wahlvst

03.08.2012 um 14:09 Uhr

Hallo,

ist es Euch BRM bei der Kandidatur nicht bewusst, dass ihr mit dem Mandat auch Pflichten und vor allem Verantwortungen gegenüber Euren Wählern eingeht?? Das kann dann auch das Thema "Urlaub" betreffen. Wenn man dieses nicht möchte, sollte man von einer Kandidatur Abstand nehmen und andere den Vortritt lassen, welche diese berücksichtigen.

G
gironimo

03.08.2012 um 17:15 Uhr

ich denke, die Botschaft ist bei Alischaa angekommen (ganzer BR im Urlaub; machen die einen Betriebsausflug?).

Jetzt ist die Stunde der Ersatzmitglieder: rkoch hat ja deutlich geschrieben wie es geht.

N
Nubbel

03.08.2012 um 23:52 Uhr

Darf man als brm kein privatleben mehr haben? jetzt wird hier einiges klarer

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