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Stellvertreter und Schriftführer gleichzeitig

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TheStr
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein BR-Mitglied gleichzeitig das Amt des Stellvertreter Betriebsratsvorsitzende und Schriftführer sein?

2.29001

Community-Antworten (1)

M
martinez

02.08.2012 um 12:41 Uhr

ja dass geht ohne probleme..

kann auch der Vorsitzende machen..man könnte auch jede woche jemand anders schreiben lassen..kann man machen wie man will. hauptsache es wird geschrieben..

aufpassen: es muss richtig geschrieben werden..

manche sachen können zu problemen führen wenn es falsch geschrieben wird.. z.b. beauftragung eines anwalts usw.

falls noch nicht gemacht,sollte mindestens einer aus dem Gremium, narürlich wäre es vorteilhaft wenn Schriftführer selber,dass Seminar für Schriftführer besuchen, damit gewährleistet wird dass ihr eure Beschlüsse und sonstiges auch richtig macht.

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