Abmahnung bei Unachtsamkeit
Hallo Zusammen, kann ein Kollege eine Abmahnung vom AG erhalten wenn er in der Produktion Kundenmaterial durch Unachtsamkeit zerstört/ beschädigt? Er hat es bestimmt nicht mit Absicht gemacht, hätte es aber durch mehr Aufmerksamkeit verhindern können.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (19)
31.07.2012 um 13:14 Uhr
Dann ist er mit einer Abmahnung noch gut bedient. UU wäre er sogar schadensersatzpflichtig.
Übrigens kann der ArbGeb für jeden Sch..ss eine Abmahnung aussprechen, ob sie gerechtfrtigt ist, steht auf einem anderen Blatt
31.07.2012 um 15:47 Uhr
blackjack
....UU wäre er sogar schadensersatzpflichtig.??????????????????
Neee!!!
Konkret gelten für alle Schäden des Arbeitgebers, die ein Arbeitnehmer durch eine betrieblich veranlaßte Tätigkeit rechtswidrig verursacht, die folgenden Haftungsregeln:
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel voll, d.h. er haftet auf Ersatz des gesamten Schadens. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2
31.07.2012 um 16:21 Uhr
und warum war dann jetzt das u.U. falsch? Genau das sagt es doch auch.... dass Deine Aussage ausführlicher ist führt nicht dazu dass die andere falsch ist!
31.07.2012 um 16:56 Uhr
BRMetall, hast Du den Knall nicht gehört?
Du widersprichst Deiner eigenen Behauptung. Lass die Pillen weg.
31.07.2012 um 17:09 Uhr
Schreib ne Gegendarstellung, pack sie un die Personalakte und fertig.
So ne olle Abmahnung ist ohnehin ein stumpfes Schwert, wenn sie sich nicht wegen dem gleichen Grund stapeln und dann muss der AG auch erstmal abmahnen dürfen, ich meine nicht das er es faktisch tut, sondern auch ein rechtswirksames Abmahnen geschieht, welches einen juristischen Tatbestand tatsächlich erfüllt...
31.07.2012 um 18:29 Uhr
Bei Unachtsamkeit, kann man weder Vorsatz noch mittlerer Fahrlässigkeit unterstellen.
Weiter: Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht Um das handelt es sich bei "Unachtsamkeit"
31.07.2012 um 20:10 Uhr
tolle Definition... da wird jeder Jurist begeistert sein .... kopschüttel
31.07.2012 um 23:07 Uhr
"Schreib ne Gegendarstellung, pack sie un die Personalakte und fertig. "
Bloß nicht! Eine Gegendarstellung kann sich hier ganz schnell als Bumerang erweisen, weil man dem Arbeitgeber die Beweissicherung abnimmt. Denn, was steht in der Gegendartsellung? Da bestätigt der AN was passiert ist und wie es passiert ist (aus seiner Sicht). Wenn der AN Pech hat bestätigt er auch noch unbewusst gegen irgendwelche Anweisungen verstoßen zu haben.
"durch Unachtsamkeit zerstört/ beschädigt?"
Was müssen wir uns darunter vorstellen? Beim Staplerfahren Bl*d-Zeitung gelesen?
"Er hat es bestimmt nicht mit Absicht gemacht, hätte es aber durch mehr Aufmerksamkeit verhindern können."
Das klingt nach mittlerer Fahrlässigkeit.
01.08.2012 um 04:26 Uhr
der AG kann abmahnen, was er will
01.08.2012 um 08:53 Uhr
"der AG kann abmahnen, was er will"
Das ist ebenso richtig (und sinnvoll) wie z.B. die Aussage "Ich kann mit meinem Auto in der Stadt 180 fahren"
01.08.2012 um 09:00 Uhr
nein, 180 in der Stadt zu fahren, ist gesetzlich verboten, abzumahnen was man will als AG, nicht
01.08.2012 um 10:56 Uhr
@Brutus
Trotzdem trägt Deine Antwort mal wieder nicht wirklich zur Sache bei.
Ich lese hier im Grunde nur destruktive Beiträge von Dir. Hältst Du die für "Kompetent" oder willst Du nur die Kompetenz anderer in Frage stellen? Das kannst Du Dir sparen, wenn Du selbst nicht den Hauch von Kompetenz beweist.
Deine Antwort ist zwar grundsätzlich richtig, hilft leahcim nun wirklich nicht. Da war blackjacks Antwort in der letzten Zeile (die im übrigen genau das selbe aussagt wie Deine) doch präziser und kompetenter.
Um Deine Antwort ad absurdum zu führen eine solche ebenso wahre Antwort bezogen auf die Frage im gleichen Stil:
Jeder Arbeitnehmer kann so viel Mist bauen wie er will.....
Vielleicht merkst Du an der Antwort wie wenig hilfreich Deine war. Und im übrigen: Auch Abmahnungen eines AG richten sich nach Gesetz. Insofern war DrUmnadrochits Vergleich gar nicht so abwegig. Denn auch ungerechtfertigte Abmahnungen sind von Gesetzes wegen verboten, wenn auch nicht infolge eines so eindeutigen wie der StVO... Du kannst gerne darüber nachdenken, warum.....
01.08.2012 um 14:02 Uhr
Da ist der Nick Programm
Brutus, Lateinisch für „Stumpfsinniger“
01.08.2012 um 17:19 Uhr
@ rkoch : du hast hier alles im Griff, ja ?
das einzige was leahcim wirklich helfen könnte, wäre, sich erstmal die grundlegensten Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht anzueignen
01.08.2012 um 17:46 Uhr
erstmal die grundlegensten Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht anzueignen
Schon wahr, aber wie schon mal geschrieben wurde: Dieses Forum existiert um anderen, die dieses Wissen nicht haben zumindest den Fingerzeig zu geben wo sie suchen sollen.....
Und, zugegeben, ich habe Deinen Vorwurf der hier allgemein mangelnden Kompetenz heute als ersten Beitrag von Dir gelesen - und den Vorwurf gegenüber allen hier..... Da muss ich einfach sagen: Fass Dich an die eigene Nase.
Wenn Du mit dem Satz da oben sagen willst, dass wir hier alle Fragen mit Lapidarantworten a´la Brutus beantworten sollen, weil die Frager lieber sich selbst schlau machen sollen, dann wird dieses Forum schnell ein Ende haben.
01.08.2012 um 18:25 Uhr
dann möchte ich mal in Bezug auf "Fingerzeig" einen Hinweis auf die Maßnahme "Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz" geben , die im weiteren Sinne auch die Möglichkeit der Verursachung von Sachschäden umfasst, als Ansatzpunkt für den BR, hier tätig zu werden
wäre diese Antwort hilfreich ?
01.08.2012 um 23:18 Uhr
Erstmal danke für die vielen Antworten. Tut mir leid das sich nun einige hier ankeifen müssen - gehört aber wohl irgendwie dazu. Zum Thema: -> Der MA muss das zerstörte Bauteil nicht bezahlen -> Die BL ist der Meinung das: A)der MA aufgrund seiner langjährigen Betriebserfahrung hätte wissen müssen das so etwas in diesem Fall passieren kann B) der MA, wenn er vorsichtiger vorgegangen wäre, das hätte verhindern können Wir als BR glauben die BL will ein Exempel statuiren um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden
01.08.2012 um 23:18 Uhr
Für die Zukunft sind Gefährdungsbeurteilungen ein super Ansatz. Falls noch keine vorhanden sind, gehen sicher Jahre ins Land bis vernünftige Gefährdungsbeurteilungen vorliegen.
02.08.2012 um 02:09 Uhr
"-> Die BL ist der Meinung das: A)der MA aufgrund seiner langjährigen Betriebserfahrung hätte wissen müssen das so etwas in diesem Fall passieren kann"
Das ist für die Frage der Fahrlässigkeit irrelevant. Ich weiß z.B. auch dass es passieren kann, dass ein Motor nicht staret wenn ich den Anlasser betätige. Die Frage ist doch erst einmal, ob ein Fehlverhalten vorliegt und ob das Fehlverhalten eben mehr oder minder Fahrlässig ist.
"B) der MA, wenn er vorsichtiger vorgegangen wäre, das hätte verhindern können"
Mangelnde Vorsicht kann ein Merkmal der Fahrlässigkeit sein.
"Wir als BR glauben die BL will ein Exempel statuiren um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden"
Wenn das öfters passiert habt Ihr offensichtlich ein Problem und wenn sich das Problem nicht anders in den Griff bekommen lässt, dann können Abmahnungn (und möglicherweise Kündigungen) ein adäquates Mittel zur Forcierung eines Lerneffektes sein.
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