W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung

C
captain
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Ein Mitglied des Betriebsrates hat durch Unachtsamkeit die Schweigepflicht verletzt. Der Arbeitgeber ahndet dies mit einer Abmahnung. So weit So schlecht. Interessanterweise erreicht die Abmahnung den betreffenden durch die Personal Abteilung angeblich ohne Meldung eines der Sitzungsteilnehmer!? Wie kann ich hier korrekt vorgehen?

1.85107

Community-Antworten (7)

C
celestro

20.08.2016 um 03:21 Uhr

Wieso solltest Du überhaupt "vorgehen" ? Und was soll "erreicht die Abmahnung den betreffenden durch die Personal Abteilung angeblich ohne Meldung eines der Sitzungsteilnehmer!?" bedeuten ? In der Sitzung wird er die Schweigepflicht wohl nicht gebrochen haben (wäre nämlich schwer möglich).

Zuerst sollte der Betreffende mal klären, ob eine Verletzung der Schweigepflicht überhaupt wirklich vorliegt. Denn obwohl Betriebsratssitzungen nicht öffentlich sind, heißt das noch lange nicht, das man über alles schweigen muß, was beredet wird.

G
gironimo

20.08.2016 um 09:08 Uhr

Was ist eigentlich passiert? Das ist mir nicht ganz klar.

Ansonsten würde ich auch erst einmal klären, ob überhaupt jemand die Schweigepflicht verletzt hat. Schließlich ist der BR ja kein Geheimrat und der Verstoß gegen Paragraph 79 BetrVG eher selten.

U
UliPK

20.08.2016 um 10:37 Uhr

Komme auch nicht so ganz dahinter was du genau möchtest da deine Erläuterungen für mich recht schwer zu verstehen sind. Grundsätzlich ist es schon mal relativ schwer die Geheimhaltung zu verletzen. Ein einfacher vertrauenbruch, weil jemand etwas ausgeplaudert hat was der Chef ganz gerne gedeckelt gehalten hätte ist noch kein Verstoß gegen die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse wie im § 75 BetrVG beschrieben. Also erst einmal klären was da genau gewesen ist. Würde in solchen Fällen auch auf jeden Fall der Abmahnung wiedersprechen, wie das gemacht wird werdet ihr ja wohl hoffentlich wissen. Kannst aber auch noch mal versuchen deine Beschreibung mit der "Personal Abteilung "etwas anders zu formulieren. Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht wirklich.
H
Hoppel

20.08.2016 um 11:25 Uhr

Der § 79 BetrVG ist ja nunmal nicht alles ...

Häufiger dürften Schweigepflichtsverletzungen im Bereich der §§ 82, 83 BetrVG zu finden sein.

Falls ein BRM z.B. im Rahmen des § 82 BetrVG zu einem Gespräch hinzugezogen worden ist, hat auch das Gremium keinerlei Anspruch darauf, von dem Gesprächsinhalt erfahren zu dürfen.

Wenn sich der Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nur im Gremium abgespielt haben sollte, kann es

  1. nicht um den § 79 gehen
  2. muss man sich schon fragen, wie denn die Personalabteilung davon erfahren hat

Was die Abmahnung betrifft, wäre interessant zu wissen, welche Konsequenzen im Wiederholungsfall angedroht worden sind und was konkret abgemahnt worden ist!

C
Challenger

20.08.2016 um 14:12 Uhr

Tach auch Captain, den vorstehenden Antworten ist nichts mehr hinzuzufügen.

C
captain

20.08.2016 um 17:04 Uhr

Hallo Leute, zunächst mal vielen Dank für eure schnelle Antwort. Ich war ein wenig hektisch in der Fallbeschreibung (hat mich eben aufgewühlt - bin ja auch nur ein Mensch). Konkret hat das "abgemahnte" BRM nach einer BR-Sitzung, einem befreundeten Mitarbeiter gesagt, dass es einen Fall von Beleidigung durch anderen MA gibt. Zu dieser Sitzung War der AG nicht geladen. Die Schweigepflicht wurde also nicht durch AG angeordnet sondern innerhalb des BR vereinbart. Der vom "abgemahnten" BRM zum Fall der Beleidigung informierte MA erzählt dem AG, auf dessen Anfrage, davon. So nun steht zunächst die Frage im Raum: wie erfuhr die PA hiervon? Wer hat die Abmahnung beantragt? Ist diese Abmahnung im diesem Fall gerechtfertigt oder will hier jemand den BR angreifbar machen? In jedem Falle rate ich dem "abgemahnten" BRM zu widersprechen. Freue mich auf weitere Tipps.

N
Nubbel

20.08.2016 um 19:40 Uhr

so lange das brm keine namen genannt, sehe ich kein problem. was die ganze angelegenheit euren arbeitgeber angeht, sollte er euch erklären. und das ein arbeitgeber ein brm im zusammenhang mit seiner betriebsratsarbeit abmahnt ist schlicht lächerlich

Ihre Antwort