Abmahnung
Hallo zusammen. Ein Mitglied des Betriebsrates hat durch Unachtsamkeit die Schweigepflicht verletzt. Der Arbeitgeber ahndet dies mit einer Abmahnung. So weit So schlecht. Interessanterweise erreicht die Abmahnung den betreffenden durch die Personal Abteilung angeblich ohne Meldung eines der Sitzungsteilnehmer!? Wie kann ich hier korrekt vorgehen?
Community-Antworten (7)
20.08.2016 um 03:21 Uhr
Wieso solltest Du überhaupt "vorgehen" ? Und was soll "erreicht die Abmahnung den betreffenden durch die Personal Abteilung angeblich ohne Meldung eines der Sitzungsteilnehmer!?" bedeuten ? In der Sitzung wird er die Schweigepflicht wohl nicht gebrochen haben (wäre nämlich schwer möglich).
Zuerst sollte der Betreffende mal klären, ob eine Verletzung der Schweigepflicht überhaupt wirklich vorliegt. Denn obwohl Betriebsratssitzungen nicht öffentlich sind, heißt das noch lange nicht, das man über alles schweigen muß, was beredet wird.
20.08.2016 um 09:08 Uhr
Was ist eigentlich passiert? Das ist mir nicht ganz klar.
Ansonsten würde ich auch erst einmal klären, ob überhaupt jemand die Schweigepflicht verletzt hat. Schließlich ist der BR ja kein Geheimrat und der Verstoß gegen Paragraph 79 BetrVG eher selten.
20.08.2016 um 10:37 Uhr
20.08.2016 um 11:25 Uhr
Der § 79 BetrVG ist ja nunmal nicht alles ...
Häufiger dürften Schweigepflichtsverletzungen im Bereich der §§ 82, 83 BetrVG zu finden sein.
Falls ein BRM z.B. im Rahmen des § 82 BetrVG zu einem Gespräch hinzugezogen worden ist, hat auch das Gremium keinerlei Anspruch darauf, von dem Gesprächsinhalt erfahren zu dürfen.
Wenn sich der Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nur im Gremium abgespielt haben sollte, kann es
- nicht um den § 79 gehen
- muss man sich schon fragen, wie denn die Personalabteilung davon erfahren hat
Was die Abmahnung betrifft, wäre interessant zu wissen, welche Konsequenzen im Wiederholungsfall angedroht worden sind und was konkret abgemahnt worden ist!
20.08.2016 um 14:12 Uhr
Tach auch Captain, den vorstehenden Antworten ist nichts mehr hinzuzufügen.
20.08.2016 um 17:04 Uhr
Hallo Leute, zunächst mal vielen Dank für eure schnelle Antwort. Ich war ein wenig hektisch in der Fallbeschreibung (hat mich eben aufgewühlt - bin ja auch nur ein Mensch). Konkret hat das "abgemahnte" BRM nach einer BR-Sitzung, einem befreundeten Mitarbeiter gesagt, dass es einen Fall von Beleidigung durch anderen MA gibt. Zu dieser Sitzung War der AG nicht geladen. Die Schweigepflicht wurde also nicht durch AG angeordnet sondern innerhalb des BR vereinbart. Der vom "abgemahnten" BRM zum Fall der Beleidigung informierte MA erzählt dem AG, auf dessen Anfrage, davon. So nun steht zunächst die Frage im Raum: wie erfuhr die PA hiervon? Wer hat die Abmahnung beantragt? Ist diese Abmahnung im diesem Fall gerechtfertigt oder will hier jemand den BR angreifbar machen? In jedem Falle rate ich dem "abgemahnten" BRM zu widersprechen. Freue mich auf weitere Tipps.
20.08.2016 um 19:40 Uhr
so lange das brm keine namen genannt, sehe ich kein problem. was die ganze angelegenheit euren arbeitgeber angeht, sollte er euch erklären. und das ein arbeitgeber ein brm im zusammenhang mit seiner betriebsratsarbeit abmahnt ist schlicht lächerlich
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