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Versetzung auf einen Posten mit mehr Geld aber AG bietet weniger an in interner Stellenausschreibung

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Zenarium! Wir beschäftigen drei Leute im Versand davon hat jetzt einer gekündigt und somit wird die freie Stelle intern ausgeschrieben und jeder darf sich darauf bewerben! Wir haben bei uns Lohngruppen und die beiden anderen Versandarbeiter haben die gleiche Eingruppierung-der neue Mitarbeiter soll genau die gleiche Arbeit leisten zu den gleichen Arbeitszeiten jedoch zwei Lohngruppen weniger verdienen was hier Brutto ( 300€ ) ausmacht!!! Wie sollen wir uns als Betriebsrat hier verhalten da wir der Meinung sind das es ungerecht ist! Was können wir den Bewerbern zum Gespräch an Info mitgeben????? Für sachdienliche Antworten schon mal im voraus vielen Dank!

1.901012

Community-Antworten (12)

A
azrael

28.07.2012 um 13:48 Uhr

bei der anhörung zur einstellung der einstellung zustimmen aber der eingruppierung wiedersprechen.. ob's was hilft?

euer AG kann sich die zustimmung ja vom arbeitsgericht ersetzen lassen.

lg

L
lkjmn

28.07.2012 um 13:52 Uhr

Hallo azrael

Danke mal für den Tipp......keine Ahnung obs was bringt aber versuchen können wir es ja!

B
BRMetall

28.07.2012 um 13:54 Uhr

Dann prueft aber das ArbG auch ob die Eingruppierung ok ist. Man kann auch zur Gewerkschaft gehen, diese prueft dann die Einhaltung des TV und handelt ggf.

Vorraussetzung aber, nan ist Mitglied.

Letztlich kann der AN wegen Verletzung des TV klagen.

L
Lernender

28.07.2012 um 17:31 Uhr

Habt ihr denn einen TV oder Eingruppierungsrichtlinien?

L
lkjmn

28.07.2012 um 18:12 Uhr

wir haben einen TV

B
Betriebsrätin

28.07.2012 um 18:17 Uhr

@Lernender --- also TV!!! Was aendert das an den gemachten Aussagen????

G
gironimo

28.07.2012 um 19:14 Uhr

Man kann einer Einstellung nicht die Zustimmung verweigern, weil die Eingruppierung nicht o.k. ist. Das sind bei der Anhörung zwei Vorgänge.

Man kann natürlich sagen, der BR stimmt der Einstellung nicht zu, weil die innerbetriebliche Ausschreibung fehlerhaft war.

Was daraus wird ist eine andere Sache. Die Erfahrung lehrt, dass bei fehlender Zustimmung oft ein Kompromiss am Ende steht.

Ich würde aber hier bevor es zur Einstellung kommen soll, mit dem AG das ganze einmal durchspielen.

A
azrael

29.07.2012 um 05:15 Uhr

@gironimo..

deshalb ja der einstellung zustimmen, der eingruppierung jedoch wiedersprechen. zwei verschiedene vorgänge..

es gibt (anscheinend) kein argument der einstellung zu wiedersprechen. möchte ja auch höchstwahrscheinlich keiner. mit dem wiederspruch zur eingruppierung gibt man den schwarzen peter an den AG zurück. der kann sich nämlich die zustimmung zur eingruppierung vom arbeitsgericht ersetzen lassen. das arbeitsgericht prüft aber.. ;)

L
Lernender

29.07.2012 um 14:04 Uhr

@betriebsrätin

meinst du das ernst. Und wenn ja was meinst du genau?

B
Betriebsrätin

29.07.2012 um 19:54 Uhr

Lernender

meinst du das ernst. Und wenn ja was meinst du genau? Du stellst eine These auf ohne Erklrung!! Also bitte!!

R
rkoch

30.07.2012 um 10:11 Uhr

@Lernender

Die Frage war zwar durchaus interessant, aber mich würde auch interessieren WARUM Du gefragt hast.... Du musst Duch irgendetwas im Hinterkopf gehabt haben, weshalb Du der Meinung warst, dass die Frage relevant ist!

Aus Sicht des BR macht es IMHO keinen Unterschied ob TV oder betr. Eingruppierungsrichtlinie....

L
Lernender

31.07.2012 um 10:35 Uhr

@rkoch es stimmt es macht keinen Unterschied ob ein TV oder Eingruppierungsrichtlinien vorliegen. Es macht aber einen Unterschied wenn du nichts von beiden hast. Aus welchem Grund willst du dann der Eingruppierung wiedersprechen? Auch wenn es bei Azrael Lohngruppen gibt, so war nicht klar wie die Lohngruppen begründet werden.

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