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Freigestelltes BR-Mitglied - Weiterkommen im Job?

W
wergona
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin, ich bin seit einiger Zeit freigestelltes BR- Mitglied und mache mir natürlich auch so meine Gedanken zum Thema "Karriere". Ich gehe ja mal davon aus, dass man mir bei Zeugniserstellung das gleiche Zeugnis ausstellen (muss?!), welches ich mir sicherheitshalber noch vor der Freistellung als "Zwischenzeugnis" besorgt habe, aber wenn man dann erstmal einige Jahre aus dem Job ´raus ist, wird es ja nicht einfacher (vor allem, wenn man vor der Freistellung ein "qualifizierter Schreibtischtöter" war).... Sollte man evt. nach einer gewissen Zeit die Freistellung "aufgeben" und als "normales" BR- Mitglied weitermachen ? Wer hat dazu Erfahrung ?

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Community-Antworten (4)

R
rkoch

10.11.2011 um 10:25 Uhr

Lies dazu §78 BetrVG und und die dazugehörigen Kommentierungen. Zum einen hast Du danach einen Anspruch alle Fortbilungen zu erhalten die Du erhalten hättest wenn Du nicht freigestellt worden wärest, und so weit belegbar ist das mit Dir vergleichbare Kollegen im Laufe der Jahre Karriere gemacht haben kann man versuchen auch das durchzusetzen. Es hat schon Fälle gegeben in denen das so geklappt hat.

K
Kölner

10.11.2011 um 10:56 Uhr

@rkoch Dem Wesen der Fragestellung liegt allerdings ein wichtiges Problem zugrunde: Soll man darauf bauen, ewig und 3 Tage den Posten eines freigestellten BRM zu besetzen? Wohl nicht; sicher ist es ja nie, dass alles so bleibt wie es ist.

BTW: Ich bin mir - gerade in letzter Zeit - nicht mehr so sicher, dass eine jahrelange Freistellung ein und desselben BRM wirklich zweckmäßig ist und dem Sinn der Gesetzgebung entspricht. Gerade wenn das freigestellte BRM mal 2-3 Legislaturperioden freigestellt wurde, dann wieder in den ursprünglichen Beruf zurück möchte/soll, wird das - trotz der Dämpfungsmassnahmen nach § 78 BetrVG - nicht geräuschlos vonstatten gehen. Ganz im Gegenteil - so meine Erfahrung. Seltene Ausnahmen gibt es natürlich. Ich halte in diesem Zusammenhang viel von Teilfreistellungen...

U
Ulrik

10.11.2011 um 10:59 Uhr

Naja, der Anspruch auf die Fortbildungen besteht zwar, und auch die Karriere kann gleichgezogen werden (Hat bei mir zum Beispiel geklappt, sogar ohne größeren Streit).

Allerdings interpretiere ich in die Frage zusätzlich den Hintergrund hinein, daß bei allen Schulungen doch die Berufspraxis fehlt. Klar, der AG muß dir nach der Freistellung auch die Möglichkeit geben, wieder in deinen Beruf hineinzukommen.

Allerdings könnte ich diesem Fall die "Gewissensfrage" verstehen

G
gironimo

10.11.2011 um 11:49 Uhr

Meine Erfahrung (Selbstversuch, der geglückt ist). Erst 3 Perioden Vollfreistellung und darin immer wieder auch Fortbildungsseminare. Dann eine Periode Teilfreistellung und dann wieder im Job.

Die Planung der Seminare habe ich so genutzt, dass hinter der Freistellung eine zusätzliche Qualifizierung gegenüber der Zeit vor der Freistellung gegeben war.

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