Betriebsübergang?
Hallo liebe Mitstreiter, ich würde gerne eure Meinungen zu einem Problem hören was uns als BR gerade beschäftigt.
Folgende Situation: Wir sind ein privates Seniorenheim ( GmbH, 76 Mitarbeiter, kein Tarifvertrag ) und unser Geschäftsführer will im Herbst in den Ruhestand gehen. Im Hause hieß es, ein anderer Gesellschafter wird neuer Geschäftsführer. Gestern hatten wir eine Betriebsversammlung, wo uns der Heimleiter ( Vertreter der Geschäftsleitung ) informierte, das wir keinen neuen Geschäftsführer aus den Reihen der Gesellschafter bekommen. Die Gesellschafter wollen jetzt alle ihre Anteile an der Einrichtung verkaufen, d.h. die Einrichtungg wird verkauft. Es gab wohl mehrere Interessenten, wobei sich ein Käufer heraus kristallisiert hat. Die Verhandlungen laufen schon auf Hochtouren. Der Betriebsrat wurde bis jetzt noch nicht in irgendeiner Form informiert bzw. mit einbezogen. Ein Wirtschaftsausschuss besteht nicht. Greift hier der § 109a BetrVG ? Bin für Jeden Hinweis / Antwort dankbar.
Löschi
Community-Antworten (3)
27.07.2012 um 12:05 Uhr
Betriebsübergang?
Diese Frage ist so nicht zu beantworten... Ein Betriebsübergang setzt vorraus, dass " ein Wechsel der Rechtspersönlichkeit von ehemaligem auf neuen Betriebserwerber erfolget. So berührt ein bloßer Gesellschafterwechsel die Identität der Gesellschaft als Rechtssubjekt nicht, so dass kein Betriebsübergang vorliegt." (Wedde Rn. 21 zu §613a BGB)
Und hier kommt der Knachpunkt:
Die Gesellschafter wollen jetzt alle ihre Anteile an der Einrichtung verkaufen, d.h. die Einrichtungg wird verkauft.
Das sind zwei grundverschiedene Sachen! Anteile zu verkaufen, bedeutet letzlich nur, dass ein anderer Gesellschafter einsteigt. Also ist das i.d.R. kein Betriebsübergang, da die Gesellschaft an sich weiter besteht, zumindest so lange nicht noch anderes dazukommt.
Die EINRICHTUNG zu verkaufen ist eine ganz andere Sache. Aber u.U. erst recht kein Betriebsübergang. Die Frage ist, wer oder was der neue Eigentümer ist und was er damit macht. Irgendwelche Aktiva zu verkaufen und dann zurückzuleasen ist ein üblicher Vorgang, der Erwerber erwirbt damit aber keinen Anteil an der Gesellschaft = kein BÜ. Etwas anderes ist, wenn der neue Eigentümer zugleich die damit verbundenen Aufgaben des AG übernimmt, bsp: Ein im Seniorenheim integrierter Klinikteil wird als solche verkauft, die Klinik gehört dann der X GmbH, während das Heim an sich immer noch der A GmbH gehört. Dann wird effektiv ein Teil des Unternehms verkauft und es IST ein (Teil-) Betriebsübergang.
Greift hier der § 109a BetrVG ?
Die Frage ist eigentlich, liegt ein Fall von "Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist" (§106 (3) 9a BetrVG) vor? Das liegt z.B. dann vor, wenn der Erwerber von Gesellschaftsanteilen dann die Majorität übernimmt und damit quasi bestimmt was geschieht, aber auch, wenn eben ein Teil der Gesellschaft eigenständig wird.
Insofern müsst ihr die Sache unter diesen Gesichtspunkten betrachten. Wenn z.B. der EINE Interessent als Gesellschafter einsteigt und Kraft Gesellschaftsvertrag "die Kontrolle" erlangt (so etwas derartiges überhaupt anwendbar ist) und deshalb die Zukunft der Gesellschaft quasi alleine entscheidet, dann IMHO ja. Ich empfehle einen Kommentar zu §106 BetrVG zu lesen, da diese Sache ziemlich komplex ist. So sagt DKK gar, dass "Die Vorschrift der Nr. 9 a missglückt ist", da diese Frage eigentlich nur im Falle von börsennotierten Gesellschaften klar geregelt ist, bei anderen Gesellschaften hingegen nicht.
27.07.2012 um 13:07 Uhr
in erster Linie liegt hier ja ein Informationsmangel vor. Auch ohne Wirtschaftsausschuß muss der AG den BR informieren. Da würde ich nicht locker lassen.
Sinnvoll wäre jetzt auch eine Betriebsversammlung zu der der AG aufgefordert wird zu dem Thema "Betriebsübergang ja oder nein und die Zukunft der Arbeitsplätze" Stellung zu nehmen.
27.07.2012 um 13:44 Uhr
Die Veräußerung einer GmbH führt i. d. R. nicht zu einem Betriebsübergang. Der oder die Gesellschafter verkaufen die Gesellschaftsanteile weiter, sie sind die Besitzer des Unternehmens. Und der oder die neuen Gesellschafter setzten einen neuen Geschäftsführer ein. Oder behalten den alten. Das ist alles, euer Unternehmen wird erst mal gekauft, wie es ist. Und bei anschließenden Änderungswünschen, die dem BetrVG unterliegen, seid ihr ja sowieso im Boot.
Verwandte Themen
Firma soll verkauft werden - trotzdem kein Betriebsübergang?
ÄlterHallo Forum, vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen: Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es ste
Betriebsübergang und Kandidatur bei Betriebsratswahl
Können Mitarbeiter, die nach einem Betriebsübergang in einen Betrieb eingegliedert wurden, bei der regulären Betriebsratswahl Wahlbewerber sein, wenn der Betriebsübergang weniger als 6 Monate zurückli
An Ramses II und alle - Betriebsübergang?
ÄlterAn Ramses II und alle anderen Betriebsübergang: Ramses Du bist unter Antwort 52657 auf den fragl. Betriebsübergang eingegangen. Nun folgendes: Ein Krankenhaus hat ein Tochterkrankenhaus und sind in
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
Betriebrat Betriebsübergang
ÄlterHallo, ich bin Betriebsratmitglied bei einem Unternehmen ( GmbH ), das Teile des Unternehmens jetzt in einem Betriebsübergang in eine Konzerntochter ausgelagert hat. Der größte Teil des Unternehmens