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Arbeitssicherheit

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,bei uns 120 MA,soll die Versadarbeiten von einem MA erledigt werden.Wenn dieser MA alleine in dieser Abt. arbeitet,kein anderer MA in Ruf oder Sichtweite ist ,darf das sein?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

27.07.2012 um 10:49 Uhr

Meinst Du Versandarbeiten?

Ich denke, das kommt darauf an. Das Arbeitnehmer allein arbeiten, ist ja gang und gebe. Die Frage ist, gibt es hier ein höheres Unfallrisiko als "normal" (das könnt Ihr Vorort am Besten wissen); Stichwort Gefahrenbeurteilung, ArbSchG)

Wenn Ihr hier erhöhte Gefahren seht, solltet Ihr einen zweiten "Mann" fordern. Es gibt auch notfalls technische Lösungen. So gibt es z.B. auch Tod-mann-alarm-geräte, die man am Körper trägt. Setzt natürlich voraus, dass der Alarm irgendwo aufläuft und Hilfe rasch zur Verfügung steht.

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