Kann AG den AN zwingen den Ehering vom Finger schneiden zu lassen?
Liebe Kollegen/innen,
ich habe mal wieder eine interessante Frage. Vielleicht weiss ja jemand etwas zu dem Thema
Meine Kollegin arbeitet im Büro in einem Hygienebereich, aber nicht am offenen Produkt, seit 3 Jahren. Jetzt wird sie gezwungen ihren Ehering aufschneiden zu lassen, allerdings auf eigene Kosten. ( Hintergrund: sie kann ihn nicht abnehmen, da er nicht mehr ohne Gewalt vom Finger geht. )Es gibt zwar eine SOP ( Arbeitsanweisung ) in der aber nur erwähnt wird keinen Schmuck zu tragen...
Was meint ihr ? Kann der AG sie zwingen auf eigene Kosten den Ring aufschneiden zu lassen?
Ich hoffe mal wieder auf eure Mithilfe und danke jetzt schon mal für die hilfreichen Antworten. lg Bergkristall
Community-Antworten (9)
26.07.2012 um 22:22 Uhr
bergkristall, die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat klare Empfehlungen formuliert: Finger-/Unterarmschmuck Ehe- und Schmuckringe, Armbanduhren, Armbänder und Freundschaftsbändchen sind bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern, nach TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe) nicht zu tragen. Ob die durch Art 2 GG, Art 12 GG und Art 14 GG geschützte unternehmerische Gestaltungsfreiheit gegenüber dem Recht des Arbeitnehmers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Art 2 Abs 1 GG überwiegt, wage ich in dem Fall zu bezweifeln.
26.07.2012 um 22:33 Uhr
@ bergkristall
Entweder greift die SOP auch den Bereich "Büro im Hygienebereich" durch oder nicht.
Entweder steht in der SOP, dass in diesem Bereich kein Schmuck getragen werden darf oder nicht.
Und wenn die SOP von der Kollegin einzuhalten ist, muss sie halt den Ring vom Finger kriegen, egal wie. Aber ganz sicher nicht auf Kosten des AG.
26.07.2012 um 23:06 Uhr
blackjack
auch das GG hebelt nicht eine geltende und zu beachtende Hygienepflicht und Regelung aus. Denn hier ist der Grund dieser Regelung das schützenswertere Rechtsgut. Auch weil der AN ja nach Verlassen des bestimmten Bereiches den Rin wieder am Finger tragen kann.
Also bleibt nur die Frage. Gilt die Regelung für diesen Bereich zwingend??
Wenn ja, muss der Ring ab und zwar auf Kosten des AN.
Denn der AN muss diese Nebenpflichten aus dem ArbV beachten oder es droht die Versetzng oder ggf. Abmahnung und Kündigung.
PS: Sollte der AN ggf. einmal eine OP notwendig haben wo der Ring dann aus gleichen Gründen nicht am Finger verbleiben darf, kommt er auch weg. Dann nimmt ggf das Krankenhaus/ der Arzt die Säge. Auch hier schützt dann das GG nicht.
26.07.2012 um 23:45 Uhr
#arbeitet im Büro in einem Hygienebereich, aber nicht am offenen Produkt,#
aber nicht am offenen Produkt,#
Empfehlungen#
27.07.2012 um 01:25 Uhr
=>da er nicht mehr ohne Gewalt vom Finger geht. den Finger richtig satt mit Seifenschaum einschmieren, unter dem Ring einen Zwirnfaden durchfädeln, beide Enden des Fadens anfassen und diesen solange um den Ring drehen, bis der Ring vom Finger ist. Kann dauern, kann etwas schmerzen, hilft aber meistens, den Ring ohne Aufschneiden vom Finger zu bekommen. Ansonsten schließ ich mich der Antwort von Hoppel an!
27.07.2012 um 01:42 Uhr
blackjack wir alle wissen nicht ueber die wirklichen Gesamtumstaende dort. Muessen ggf auch die Buerokraefte zeit/fallweise in den Hygienebereich? Muessen sie diesen ggf durchschreiten? Denn dann wuerden auch diese unter diese Hygieneanforderungen fallen.
Wenn Nein, warum handelt dann der BR nivht fuer ALlE dafuer, dass diese AN die Sonderregelungen beachten muessen, denn dann waere es ja ein Fall des § 87 (1).
Hier handelt der BR ja nur weil es in einem Fall die Probleme mit dem Ring gibt? Was ist hier also mit der Pflicht des BR betreffend der andeten AN in diesem Bereich? Haben diese lt. diesem BR keine Rechte?? Muessen diese dann ggf rechtswidrig Schmuck abkegen??
27.07.2012 um 07:03 Uhr
@ an Alle
erst einmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. die anderen AN, die das offene Produkt verpacken, tragen keinen Schmuck.
noch einmal zum Ehering. Sie arbeitet in im Büro und macht administrative Arbeiten für die BL und hat mit der eigentlichen Verpackung nichts zu tun. ich habe sie nocheinmal gefragt: der AG bezieht die Anordnung den Ring nicht zu tragen nicht auf die Hygiene, sondern auf die Unfallgefahr, dass sie irgendwo hängen bleiben könnte, wenn sie die Produktionshalle betritt.
27.07.2012 um 10:32 Uhr
...... Das würde ich dann eher als unsinnig ansehen.
Entweder es gibt eine abschließende gesetzliche Regelung oder eben nicht. Dabei sollte man als BR immer im Blick haben, dass SOP's eben keine Gesetze sind. Sie gelten gerade bei Fragen, die unter Umständen einen Tatbestand des § 87 BetrVG behandeln nur dann, wenn der BR auch mitbestimmt hat. Ordnung im Betrieb würde hier aus meiner Sicht schon zutreffen.
Aus meiner Sicht kann der BR hier schon deshalb für die Kollegin tätig werden. Sie kann aber auch von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen und sich beim BR beschwerden.
Ich würde hier klar sagen Der Ring bleibt dran!
27.07.2012 um 14:48 Uhr
§87 (1) Nr. 7 BetrVG.... könnte ebenfalls zutreffen...
Also ist der BR nach zwei Varianten in der MB. Diese existiert ja eben, um Vorschriften des Gesundheitsschutzes und dessen Anwendungsbereich zu konkretisieren.
Insofern kann der AG derartige Anweisungen auch nur unter Beachtung der MB des BR abgeben. Da wir im Bereich Arbeitssicherheit sind, ist auch die SiFa (ich hoffe mal sehr das eine solche existiert - §5 (1) ASiG) im Boot. Als erstes würde ich mir mal die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der Dame ansehen, und so weit dort keine Gefährdung durch das Tragen von Schmuck vermerkt ist, was will dann der AG? Falls es noch keine Gefährdungsbeurteilungen gibt würde ich als BR mal schnell in die Spur kommen (§5 ArbSchG!!!) und zumindest für diesen Arbeitsplatz eine machen lassen, bevor der Ring zerstört wird (so weit nicht bergkristalls Tip solches verhindert - BTW: wenn er auf die Art ab ist würde ich den Ring mal weiten lassen).
Am Ende kann der BR bei der Beurteilung ein Wörtchen mitreden, wenn sie nach seiner Meinung nicht zutreffend ist. Und bei den Anweisungen des AG sowieso.
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