Muß der Ehering in der Druckerei während der Arbeit abgenommen werden?
Hallo, unser neuer Sicherheitsbeauftragter hat es unseren Mitarbeitern aus Sicherheitsgründen (Arbeitsplatz Druckerei) untersagt am Arbeitsplatz Schmuck, etc. zu tragen. Ein Mitarbeiter hat das Problem das er seinen Ehering nur sehr schwer oder gar nicht abbekommt. Der Sicherheitsbeauftragte besteht aber darauf das der Ehering währen der Arbeitszeit abgenommen werden muß. Er meint das es Urteile und Gesetze gibt die auch das tragen eines Eheringes am Arbeitsplatz untersagen. Der betroffene Mitarbeiter hat sich jetzt an uns (Betriebsrat) gewendet und wir wissen in diesem speziellen Fall nicht wie genau die rechtliche Lage ist. Kann vieleicht jemand Helfen?
Community-Antworten (10)
09.08.2006 um 19:37 Uhr
@dertuenn (hört sich kölsch an) Im Prinzip eine korrekte Haltung, wenngleich der Sicherheitsbeauftragte nur mittelbare Anweisung an einen AN geben darf! LAG Schleswig-Holstein (für eine TN'in des Forums: hier mal der Name des Bundeslandes!) 26.10.95! Und: § 35 Abs. 3 UVV
09.08.2006 um 20:27 Uhr
@dertuenn, (ist das kölsch?) ich versteh nicht, warum sich die Frage überhaupt stellt. Wenn der Finger ab ist, geht der Ring problemlos runter.......
10.08.2006 um 01:32 Uhr
dertuenn
Es müsste eine Betriebsanweisung geben in der dies alles steht. Arbeitsplatz Druckerei ist zu ungenau. An welcher Maschine versieht der MA seinen Dienst? Was ist sein Aufgabengebiet? Hierzu gibt es dann die entsprechende Betriebsanweisung. Es ist richtig wie Kölner schreibt der Sicherheitsbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind nicht weisungsbefugt, dies ist nur der Arbeitgeber /Vorgesetzter. Fragt doch ganz einfach euren Sicherheitsbeauftragten. @Kölner Was um Himmelswillen ist §35Abs.3UVV welche UVV meinst Du? Helfe einem alten Menschen doch mal über die Strasse.;-)) @Mona-Lisa Das hätte ich nicht von Dir gedacht, man kann so 4 Bier mit einer Hand bestellen :-))
10.08.2006 um 01:44 Uhr
@Akira Der alten Dame helfe ich gerne mal eben über die Strasse. Ich meinte § 35 Abs. 3 UVV der BGW! Mein Fehler.
10.08.2006 um 01:56 Uhr
dertuen, habe dieses dazu im Netz gefunden.
http://www.gesetzeskunde.de/Rechtsalmanach/Arbeitsschutz/SCHMUCK1.pdf
10.08.2006 um 01:59 Uhr
Kölner, handelt es sich bei Dir eigentlich um ein wandelndes Wörterbuch, bzw. Gesetzbuch? Woher weißt Du das nur immer alles.
Wahrscheinlich schläfst Du nie, sondern liest immer sämtliche Gesetzestexte...;-))
10.08.2006 um 08:42 Uhr
Ist Kölner etwa ein Seelenverwandter?
Da muß ich noch ganz schön aufholen! ;-)
Mona- Lisa´s Antwort war aber die bessere!
10.08.2006 um 18:35 Uhr
...also ich bin/war Drucker und bin BR. War aber auch Rettungssanitäter.
Bei allen Prargraphen hin oder her, hat jemand schon mal eine (beringte)Hand gesehen die zwischen die Druckzylinder gerät?? Ich schon...für mich würde sich die Frage nicht stellen.
gruß alle
10.08.2006 um 18:48 Uhr
@altersack, (wie alt bist du denn?) dann kannst du auch 5 Bier mit einer Hand bestellen..... ;-)
10.08.2006 um 20:06 Uhr
@altersack Also ich war auch mal Rettungssanitäter, habe aber eine beringte Hand in der Presse nicht mehr als solche erkennen können.
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