Erstellt am 09.08.2006 um 17:37 Uhr von Kölner
@dertuenn (hört sich kölsch an)
Im Prinzip eine korrekte Haltung, wenngleich der Sicherheitsbeauftragte nur mittelbare Anweisung an einen AN geben darf!
LAG Schleswig-Holstein (für eine TN'in des Forums: hier mal der Name des Bundeslandes!) 26.10.95!
Und:
§ 35 Abs. 3 UVV
Erstellt am 09.08.2006 um 18:27 Uhr von Mona-Lisa
@dertuenn, (ist das kölsch?)
ich versteh nicht, warum sich die Frage überhaupt stellt.
Wenn der Finger ab ist, geht der Ring problemlos runter.......
Erstellt am 09.08.2006 um 23:32 Uhr von Akira
dertuenn
Es müsste eine Betriebsanweisung geben in der dies alles steht.
Arbeitsplatz Druckerei ist zu ungenau. An welcher Maschine versieht der MA seinen Dienst?
Was ist sein Aufgabengebiet? Hierzu gibt es dann die entsprechende Betriebsanweisung.
Es ist richtig wie Kölner schreibt der Sicherheitsbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind nicht weisungsbefugt, dies ist nur der Arbeitgeber /Vorgesetzter.
Fragt doch ganz einfach euren Sicherheitsbeauftragten.
@Kölner
Was um Himmelswillen ist §35Abs.3UVV welche UVV meinst Du?
Helfe einem alten Menschen doch mal über die Strasse.;-))
@Mona-Lisa
Das hätte ich nicht von Dir gedacht, man kann so 4 Bier mit einer Hand bestellen :-))
Erstellt am 09.08.2006 um 23:44 Uhr von Kölner
@Akira
Der alten Dame helfe ich gerne mal eben über die Strasse.
Ich meinte § 35 Abs. 3 UVV der BGW!
Mein Fehler.
Erstellt am 09.08.2006 um 23:56 Uhr von Lotte
dertuen,
habe dieses dazu im Netz gefunden.
http://www.gesetzeskunde.de/Rechtsalmanach/Arbeitsschutz/SCHMUCK1.pdf
Erstellt am 09.08.2006 um 23:59 Uhr von Lotte
Kölner,
handelt es sich bei Dir eigentlich um ein wandelndes Wörterbuch, bzw. Gesetzbuch? Woher weißt Du das nur immer alles.
Wahrscheinlich schläfst Du nie, sondern liest immer sämtliche Gesetzestexte...;-))
Erstellt am 10.08.2006 um 06:42 Uhr von Frank B.
Ist Kölner etwa ein Seelenverwandter?
Da muß ich noch ganz schön aufholen! ;-)
Mona- Lisa´s Antwort war aber die bessere!
Erstellt am 10.08.2006 um 16:35 Uhr von altersack
...also ich bin/war Drucker und bin BR.
War aber auch Rettungssanitäter.
Bei allen Prargraphen hin oder her, hat jemand schon mal eine (beringte)Hand gesehen die zwischen die Druckzylinder gerät?? Ich schon...für mich würde sich die Frage nicht stellen.
gruß alle
Erstellt am 10.08.2006 um 16:48 Uhr von Mona-Lisa
@altersack, (wie alt bist du denn?)
dann kannst du auch 5 Bier mit einer Hand bestellen..... ;-)
Erstellt am 10.08.2006 um 18:06 Uhr von Kölner
@altersack
Also ich war auch mal Rettungssanitäter, habe aber eine beringte Hand in der Presse nicht mehr als solche erkennen können.