Hallo,
unser neuer Sicherheitsbeauftragter hat es unseren Mitarbeitern aus Sicherheitsgründen (Arbeitsplatz Druckerei) untersagt am Arbeitsplatz Schmuck, etc. zu tragen. Ein Mitarbeiter hat das Problem das er seinen Ehering nur sehr schwer oder gar nicht abbekommt. Der Sicherheitsbeauftragte besteht aber darauf das der Ehering währen der Arbeitszeit abgenommen werden muß. Er meint das es Urteile und Gesetze gibt die auch das tragen eines Eheringes am Arbeitsplatz untersagen. Der betroffene Mitarbeiter hat sich jetzt an uns (Betriebsrat) gewendet und wir wissen in diesem speziellen Fall nicht wie genau die rechtliche Lage ist. Kann vieleicht jemand Helfen?