Erstellt am 26.07.2012 um 10:50 Uhr von BRMetall
Jeder Fachanwalt kennt hier das entscheidende und unterstuetz und beraet auch im eigenen Interesse den BR im Vofeld. Also auch, dass der Beschluss und die Bauftragung richtig erfolgt. Denn es geht hier mit dem richtigen TOP und der richtigen Formulierng des Beschlusss los. Hier ein Feher und der AG kann die Begleichung der Rechnung verweigern. Das bringt dann auch Stress fuer den BR
Erstellt am 26.07.2012 um 10:56 Uhr von BRMetall
Nur dafuer, dass nun Anmerkungen kommen, der AG kennt weder die TO noch Beschluss.
Stimmt, muss er auch nicht. Er bewzeifelt dieses einfach und dann geht es vor das ArbG und dann kommen diese Untelagen auf den Tisch und sind somit einsehbar.
Daher muss also auch der TOP der TO genau das beinhalten was beschlossen werden soll.
Erstellt am 26.07.2012 um 10:59 Uhr von rkoch
Oh je, das ist so eine Sache für sich...
Am besten die Frage zwischen RA und AG klären lassen, wozu habt ihr denn einen RA, wenn der das nicht selbst weiß?
Rein Rechtlich ist der Besteller und Empfänger der Rechnung der BR. Der muss dann zum AG gehen und von dem die Rechnung nach §40 BetrVG begleichen lassen.
Das ganze hat aber einige Knackpunkte die für den BR dumm - oder zumindest lästig - werden können. Schuldner des RA ist der BR, und nach §40 ist der AG der Schuldner des BR. Was ist also die Folge, wenn der AG sich weigert die Rechnung zu begleichen? Genau: Dann bleibt der BR Schuldner des RA und muss seinen eigenen Schuldner auf Auslagenersatz verklagen....
Für den AG hat es u.U. negative Folgen, wenn die Rechnung nicht auf ihn lautet (Steuer, etc.).
Eine übliche Vorgehensweise ist deshalb, dass der BR seine Ansprüche gegenüber dem AG an den RA abtritt, d.h. der AG wird direkt Schuldner des RA.
Natürlich geht auch der unbürokratische weg: BR bestellt, Rechnung auf AG. Dann müssen aber AG und RA mitspielen.
Und da sind wir wieder bei Satz 1..... soll doch der RA mit dem AG klären wie das ganze laufen soll.
Details z.B. DKK Rn 202 ff. zu §40 BetrVG.
Erstellt am 26.07.2012 um 11:14 Uhr von Lernender
Selbst das Finanzamt weiß, dass der AG die Kosten für den BR übernimmt. Unser RA schreibt uns eine Rechnung die wir an den AG weiterleiten.
Erstellt am 26.07.2012 um 13:35 Uhr von Betriebsrätin
Das mit dem Finazamt ist ein GROßES Problem. So müssen wir nun z.B. alle unser Hotelrechnungen stets auf den AG ausstellen lassen. Eine Rechnung welche auf den Namen eines BRM ausgestellt wurde akzeptiert der AG nicht mehr, eben weil er die Probleme im Finanzbereich und beim Finanzamt bekommen hat.
Was Finazämter betreffend § 40 BetrVG wissen hat eben nichts mit dem Steuerrecht zu tun. Zwei unabgängige Gesetze und das Steuerrecht muss sich nicht mit Aussagen in anderen Gesetzen zufrieden geben. So ist es grudnsätzlich bei Gesetzen.
So hatt nun z.B. ein Anwohner in München Probleme. Er hatte von einer Verwaltung einer positive Regelung auf Grund einers für diese Verwaltung geltenden Gesetzes erhalten und eine andere städtische Verwaltung macht diesem nun genau dafür Probleme. Denn für sie gelten andere Gesetze. Aussage, uns interessiert und muss auch nicht die Aussage/Auffassung der anderen Verwaltung interessieren.
PS: Sehr großes weltweite tätiges Unternehmen mit entsprechender guter Finanz- und Rechtsabteilung
Erstellt am 26.07.2012 um 15:08 Uhr von gironimo
Also ich habe dem Anwalt stets überlassen mit dem Arbeitgeber korrekt abzurechnen. (Apotheker und Rechtsanwälte wissen doch allgemein ganz gut, wie abzurechnen ist)
Das hat auch nie zu Nachfragen oder Komplikationen geführt - eine Rechnung habe ich nie gesehen.