Erstellt am 20.07.2012 um 14:49 Uhr von ganther
der BR könnte mal prüfen ob es sich hier um eine schleichende Versetzung handelt an der der BR nicht beteiligt wurde ;-)
Ansonsten muss der MA prüfen, ob nicht etwas individualrechtlich geht oder er macht eine offizielle Beschwerde an den BR .... dann seid ihr wieder im Boot
Erstellt am 20.07.2012 um 15:39 Uhr von gironimo
Wenn es sich nicht tatsächlich um nur um Gefühle und Eindrücke handelt, sondern der AN tatsächlich etwas an der Hand hat, um den schleichenden Prozeß zu belegen, sollte er tatsächlich an eine Beschwerde denken (§ 85 BetrVG).
Natürlich kann der AN zuvor auch sein Recht aus dem § 82 BetrVG nutzen.
Erstellt am 23.07.2012 um 15:28 Uhr von betriebsratten
@ gironima, ganther und alle
Gerade im Bereich individualrecht-was wäre konkret machbar? Und auf welcher Basis? Gibts Grundsatzurteile?