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Schleichender Entzug von qualifizierten Aufgaben, Reaktion?

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betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wie kann ein sehr qualifizierter Arbeitnehmer reagieren, dem schleichend qualifizierte Aufgaben entzogen werden, Kontakte zu anderen Abteilungen immer schwoeriger gemacht werden, der bei beschwerden auf frühere Tätigkeit eine Profilneurose unterstellt wird...etc.

Ziel könnte eine zukünftige Abgruppierung und Gehaltsverlust sein - aber das als Mutmaßung.... Gruss von den Betriebsratten

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Community-Antworten (3)

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ganther

20.07.2012 um 16:49 Uhr

der BR könnte mal prüfen ob es sich hier um eine schleichende Versetzung handelt an der der BR nicht beteiligt wurde ;-)

Ansonsten muss der MA prüfen, ob nicht etwas individualrechtlich geht oder er macht eine offizielle Beschwerde an den BR .... dann seid ihr wieder im Boot

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gironimo

20.07.2012 um 17:39 Uhr

Wenn es sich nicht tatsächlich um nur um Gefühle und Eindrücke handelt, sondern der AN tatsächlich etwas an der Hand hat, um den schleichenden Prozeß zu belegen, sollte er tatsächlich an eine Beschwerde denken (§ 85 BetrVG).

Natürlich kann der AN zuvor auch sein Recht aus dem § 82 BetrVG nutzen.

B
betriebsratten

23.07.2012 um 17:28 Uhr

@ gironima, ganther und alle Gerade im Bereich individualrecht-was wäre konkret machbar? Und auf welcher Basis? Gibts Grundsatzurteile?

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