Partnerschaft mit direktem Vorgesetzten
Hallo Zusammen!
Darf es sein, dass von einem Angestellten der direkte Vorgesetzte der Ehepartner ist?
Evtl. haben wir nämlich bald bei uns im Betrieb so eine Konstellation ...
Weiß da jemand von Euch bescheid?
Bin für jede Antwort dankbar
Viele Grüße
Community-Antworten (10)
20.07.2012 um 15:41 Uhr
solange der auch zu Hause das sagen hat.... Spaß beiseite, wieso sollte das nicht sein dürfen?
20.07.2012 um 15:45 Uhr
wüsste ich auch nichts was dagegen spricht...
20.07.2012 um 15:47 Uhr
ich befürchte, dass der ehepartner durch den vorgesetzen bevorzugt behandelt wird im vergleich zu den anderen. z.b. bei schlechter leistung wird hier mit nicht so großen konsequenzen zu rechnen sein, wo gegen andere richtig paar auf den deckel bekommen
20.07.2012 um 15:59 Uhr
newbe
..bei schlechter leistung ..... richtig paar auf den deckel bekommen Dann, ja wohl zu Recht! Doch wenn sie gute Arbeit lt. ArbV leisten ist ja nichts zu befürchten,
Nun frage ich mich nur, bist Du BR, denn dann wundert nich diese Frage. Oder es müsste auch die kommen, darf ich BR werden, wenn meine Frau, Mann oder Bruder auch im Betreib arbeitet, denn ich könnte diese/n ja dann bei der MB bevorzugen wenn es um Themen wie Versetzung/Beförderung/Eingruppierung usw geht?
PS: Die "kleine" Sekretärin darf sogar den Geschäftsführer heiraten und dann weiter im Betrieb als Sek. oder Pwersonalerin arbeiten.
20.07.2012 um 16:04 Uhr
Die einzige Konstellation in der derartiges relevant ist, ist die Sache Ehepartner eines AG. Dann ist das immer noch nicht verboten, aber dann ist dieser nach §5 (2) 5. BetrVG kein AN.
ich befürchte, dass der ehepartner durch den vorgesetzen bevorzugt behandelt wird im vergleich zu den anderen.
Ich habe auch schon das krasse Gegenteil erlebt... Der untergebene Lebenspartner kriegt beim kleinsten Fehler Ärger. Zum Teil deshalb, damit sich der Vorgesetzte eben keine Vetternwirtschaft vorwerfen lassen kann, zum Teil deshalb, weil an den Lebenspartner höhere Ansprüche gestellt werden, zum Teil deshalb, weil dieser u.U. nur auf Fürsprache des Lebenspartners eingestellt wurde und dann dieser Druck von Oben fürchtet.
20.07.2012 um 16:13 Uhr
#ich befürchte, dass der ehepartner durch den vorgesetzen bevorzugt behandelt wird im vergleich zu den anderen. z.b. bei schlechter leistung wird hier mit nicht so großen konsequenzen zu rechnen sein, wo gegen andere richtig paar auf den deckel bekommen#
Sollte man nicht erst mal abwarten und den Beteiligten eine Chance geben, bevor man anfängt wildrum zu spekulieren?
20.07.2012 um 16:14 Uhr
Tja...wir haben diese Konstellation mehrfach, zwischen Vorzimmer (natürlich weiblich ) :-) und Chefzimmer, aber auch zwischen Gruppenleiter und Abteilungsleiter. Keine Hinderungsgründe. Wo die Liebe hinfällt.
Die Erfahrung zeigt uns dass die aber sogar ganz besonders aufpassen wegen Bevorzugung-weil sie genau wissen dass doppelt und dreifach higeguckt wird und es sowieso jeder vermutet Gruss von den betriebsratten
20.07.2012 um 16:43 Uhr
"ich befürchte, dass der ehepartner durch den vorgesetzen bevorzugt behandelt wird im vergleich zu den anderen. z.b. bei schlechter leistung wird hier mit nicht so großen konsequenzen zu rechnen sein, wo gegen andere richtig paar auf den deckel bekommen"
Möchtest Du, dass auch der Ehepartner "richtig paar auf den Deckel bekommt", oder wäre es nicht sinnvoller, dass man sich für ein besseres Miteinander für alle Beteiligten einsetzt?
20.07.2012 um 17:56 Uhr
Da es kein gesetzlichen Hinderungsgrund gibt (siehe auch freie Entfaltung der Persönlichkeit, Grundgesetz u.s.w.), ist hier ja bereits genug gesagt worden.
Für den BR: Im BetrVG heißt es verschiedentlich "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht" - wie gesagt: Tatsachen und nicht Mutmaßungen. Also zunächst kein Handlungsbedarf für den BR.
20.07.2012 um 20:38 Uhr
Hallo, wollt Ihr als Betriebsrat mitbestimmen wer wen heiratet???? Kopfschüttel
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