Erstellt am 01.09.2009 um 11:53 Uhr von waschbär
@daspep,
Das klingt hart, aber Anonyme Beschwerden, sind oft ein Bummerang für den Betriebsrat. Wäre einer Zeuge, dann wäre da was zu machen.
Aber so?
Oder wollt ihr dem AG Schreiben, Hallo AG
Wir haben Anoym erfahren das Hr.XX Was gegen Homos hat ? das ist nicht tragbar. Mit der Bitte um handlung zum Schutze des MAs .
Äh, das wird so nicht ganz klappen oder aber der Ag sagt OK dann muss ich auch Anonyme Beschwerden gegen über dem BR veröffentlichen.
Ich kenne das Problem nur zu gut, nicht grade wegen verstössen gegen die Deskeminierung bzw deren Verbote. Sondern in ander Form.
Ich bin damit schon mal sehr " stark" auf den Hinter gefallen !!! und das tat richtig "Weh" und es bedarf schon einiges das ein W.B Tritte mit bekommt !!
Also, etweder der Koll. steht dazu das er sich Beschweren möchte oder aber er beisst die zähe zusammen. Bis zu Festeinstellung ?
Alles andere könnte zum bumerang werden > Verleumdung, üblenachrede, zerüttelung der Vertrauensvollen Zusammen Arbeit etc..
Dinuziantentum...
Erstellt am 01.09.2009 um 20:28 Uhr von Bergmann
@ Waschbär,
sosehr ich dich auch mag, kauf dir Duden !!
Sonst gebe ich dir uneingeschränkt recht !! Grins
Erstellt am 02.09.2009 um 09:42 Uhr von Waschbär
@Bergmann,
Der Duden hilft hier im Forum NICHTS ! ( Das hat einen Grund,welchen ich hier nicht Poste.)
Du weist ja "vor der Schippe ist es Dunkel" . Den Spruch habe ich noch vom "kleinen Maulwurf" ( Sendung mit der Maus ARD)
Erstellt am 08.09.2009 um 11:16 Uhr von vidries
@daspep
Habt Ihr im Betrieb eine Beschwerdestelle im Sinne des AGG? (Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jemanden zu benennen §13 AGG.) Das wäre dann der richtige Ansprechpartner für den (bzw. die) Kollegen...
Vielleicht sollte der BR auch bei Gelegenheit den AG auf dieses Gesetz aufmerksam machen? Dazu braucht man ja auch keinen konkreten Fall anzuführen.