Erstellt am 19.07.2012 um 13:42 Uhr von Querdenker
Verliert der Betrieb seine Eigenständigkeit? Oder gibt es nur neue Chefs/Inhaber?? Also bleibt der Betrieb als solcher unverändert rechtlich bestehen??
Erstellt am 19.07.2012 um 14:39 Uhr von Zwerg
Eine große Chefetage, aus vielen kleinen Einrichtungen bestehend,aufs ganze Land verteilt.
Bisher unser Betrieb auch aus kleineren Teilen, aber territorial in einem Landkreis verbunden.
Erstellt am 19.07.2012 um 18:30 Uhr von skargen
also, eigentlich muss in jedem betrieb ein BR gewählt werden. diese wählen dann den GBR. bei einem betriebsübergang geht der kleinere BR in dem größeren auf. Das heißt, wenn die andere firma einen größeren BR hat (bei 2500 MA ist ja davon auszugehen), erlischt die mitgliedschaft euer BRs wenn der übergang vollzogen ist.
jedoch frage ich mich was: "aus vielen kleinen Einrichtungen bestehend,aufs ganze Land verteilt" heißt? Es wäre zu prüfen, ob nicht in jeder einrichtung ein eigener BR gegründet werden muss. wie geagt, dass müßt ihr prüfen, geht aus deiner beschreibung nicht hervor
MfG