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BR nach Betriebsübergang

Z
Zwerg
Nov 2016 bearbeitet

Ein Betriebsrat mit 9 Mitgliedern geht zusammen mit dem gesamten Betrieb durch Betriebsübergang, mit demgleichen Tarifvertrag, zu einem größerem Betrieb über (mit 400 Mitarbeitern zu etwa 2500 Mitarbeitern). Im neuen Betrieb gibt es in einzelnen Häusern ein BR Mitglied, daß zu einem Gesamtbetriebsrat gehört. Kann der BR nach Beendigung der Wahlperiode für diese Region wieder gewählt werden oder welche Möglichkeiten gibt es noch,damit alle Arbeitnehmer einen Ansprechpartner haben oder muß der BR die Form der BRarbeit des neuen Betriebs übernehmen?

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Community-Antworten (3)

Q
Querdenker

19.07.2012 um 15:42 Uhr

Verliert der Betrieb seine Eigenständigkeit? Oder gibt es nur neue Chefs/Inhaber?? Also bleibt der Betrieb als solcher unverändert rechtlich bestehen??

Z
Zwerg

19.07.2012 um 16:39 Uhr

Eine große Chefetage, aus vielen kleinen Einrichtungen bestehend,aufs ganze Land verteilt. Bisher unser Betrieb auch aus kleineren Teilen, aber territorial in einem Landkreis verbunden.

S
skargen

19.07.2012 um 20:30 Uhr

also, eigentlich muss in jedem betrieb ein BR gewählt werden. diese wählen dann den GBR. bei einem betriebsübergang geht der kleinere BR in dem größeren auf. Das heißt, wenn die andere firma einen größeren BR hat (bei 2500 MA ist ja davon auszugehen), erlischt die mitgliedschaft euer BRs wenn der übergang vollzogen ist.

jedoch frage ich mich was: "aus vielen kleinen Einrichtungen bestehend,aufs ganze Land verteilt" heißt? Es wäre zu prüfen, ob nicht in jeder einrichtung ein eigener BR gegründet werden muss. wie geagt, dass müßt ihr prüfen, geht aus deiner beschreibung nicht hervor

MfG

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