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Welche Jahre sind die Regelwahljahre?

L
Lisalisa
Nov 2016 bearbeitet

die Amtszeit BR beträgt 4 Jahre! Unser erster BR wurde April 2009 gewählt... Endet die Amtszeit nach vier Jahren also 2013 oder 2014? Ich habe irgendwo von Regelwahlzeiten gelesen... 2006, 2010 usw.

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Community-Antworten (5)

S
Streikbrecher

19.07.2012 um 14:04 Uhr

..Ich habe irgendwo von Regelwahlzeiten gelesen... 2006, 2010 usw.

So ist es. Das nächste Regelwahljahr wäre also 2014

S
Streikbrecher

19.07.2012 um 14:06 Uhr

..Die Amtszeit beträgt vier jahre.. dann muss es Neuwahlen geben

Die so grundsätzliche/generelle Aussage stimmt NICHT!!!

Denn es kann auch eine kürzere oder länger Amtszeit geben! Wenn außerhalb der Regelwahltermine gewählt wurde. Also nochmals im BetrVG nachlesen. Antwort 3 Erstellt am 19.07.2012 um 11:05 Uhr von Streikbrecher

D
DrHouse

19.07.2012 um 14:39 Uhr

Lisalisa,

bei euch endet die Amtszeit unter normalen Umständen 2014.

MfG Dr.House

B
Betriebsrätin

19.07.2012 um 14:51 Uhr

Lisalisa,

zum Verständnis für die Aussage von Dr.H

..

§13 Abs. 3, Satz 2 Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

Der regelmäßige Wahlzeitraum war März-Mai 2010. Ihr habt im April 2009 gewählt, argo zu Beginn, also März 2010 kein 1 Jahr also muss nicht neu gewählt werden und ihr seid bis Ende der Wahlperiode 2014 im Mandat.

Anders wäre es gewesen, wenn ihr im Feb 2009 gewählt hättet, dann hätte ihr 2010 neu wählen müssen.

Eigentlich ist doch § 13 leicht verständlich da klar ;-))

S
stefano

19.07.2012 um 15:33 Uhr

Betriebsratswahlen finden in Deutschland alle 4 Jahre in der Zeit von Anfang März bis Ende Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Demnach wird der Betriebsrat auch für 4 Jahre gewählt (Amtszeit). Die letzten Wahlen haben 2010 stattgefunden, so dass die nächsten regelmäßigen Wahlen wieder 2014 stattfinden werden. – Besteht allerdings im Betrieb derzeit kein Betriebsrat, so kann man jederzeit auch außerhalb des regulären Wahlzeitraums einen Betriebsrat wählen. Wird der Betriebsrat außerhalb des regulären Wahlzeitraums gewählt, hat er eine verkürzte Amtszeit, die nur bis zum nächsten regelmäßigen Wahlzeitraum andauert (Ausnahme: wird der Betriebsrat bis zu 12 Monate vor Beginn des nächsten regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt, hat er eine verlängerte Amtszeit bis zum übernächsten regelmäßigen Wahlzeitraum).

Beispiele:

Gründet sich in einem bisher betriebsratslosen Betrieb im Jahre 2007 ein Betriebsrat, hat er eine verkürzte Amtszeit bis maximal 31. Mai 2010 (also um die 3 Jahre lang).

Wird der Betriebsrat dagegen erst nach dem 1. März 2009 gewählt, hat er eine Amtszeit bis in den Wahlzeitraum 2014 hinein, da zwischen seiner Gründung und dem Beginn des nächsten regulären Wahlzeitraums (1. März 2010) weniger als 1 Jahr liegt.

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