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2 sagen ja - hören und drei nein!

T
traurig
Nov 2016 bearbeitet

Was ist, wenn bei einer betrbd. Kündigung 2 von 3 BR-Mitgl. den MA hören wollen und 3 gegen diese Entscheidung sind?

dürfen die 2 BR-Mitgl. einfach den MA über die betrbd. Kündigung informieren?

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Community-Antworten (4)

S
Streikbrecher

18.07.2012 um 16:07 Uhr

Kündigung 2 von 3 BR-Mitgl. den MA hören wollen und 3 gegen diese Entscheidung ???????????????????

Was denn nun??

3er oder 5er BR??

Es gilt die Mehrheitsentscheidung/ Beschluss!!

Wenn bei einem 5er BR also die Mehrheit = 3 NEIN sagen ist es NEIN!!! Ist doch ganz einfach!

Es gilt der Mehrheitswillen, nennt man auch Demikratie und handeln gem. BetrVG!

B
blackjack

18.07.2012 um 16:13 Uhr

Wer will mir verbieten, als BR, den Mitarbeiter zu seiner betriebsbedingten Kündigung zu informieren? Ich würde umgehend den Kollegen informieren.

S
Streikbrecher

18.07.2012 um 16:41 Uhr

blackjack

... den MA hören wollen

Also § 102 Abs. 2 Satz 4 Das beschließt der BR und wenn die Mehrheit sagt, wir wollen nicht hören dann ist es so.

Klar ein BRM kann reden mit wem es möchte, aber dann nicht als BR sondern als BRM. Also BRM muss es den Gremiumsbeschluss achten und vertreten, auch wenn es überstimmt wurde. Er darf weiter das Anstimmungsverhalten der einzelnen BRM auch nicht nach außen targen. Er darf also nicht sagen wer ja und wer nein gestimmt hat!

G
gironimo

18.07.2012 um 22:07 Uhr

ehrlich gesagt, wenn ich als BR-Mitglied den Wunsch verspüre mich zu informieren, gehe ich zu dem Kollegen und spreche mit ihm. Das ist dann zwar keine Anhörung durch den BR im Sinne des § 102 BetrVG aber aus meiner Sicht legitim.

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