Auzbis auf Stellenplan anrechnen?
Hallo zusammen! Werden oder dürfen Azubis bei der Stellenplanberechnung berücksichtigt werden. Unser KD (Reha-Klinik) möchte im Pflegedienst die Azubis (Med. Fachangestellte)auf den Stellenplan der Schwestern anrechnen, wir wollen das nicht. Uns fehlt dazu eine Rechtsgrundlage. Wer kann da helfen?
Community-Antworten (3)
18.07.2012 um 15:44 Uhr
@Obelix ich kenne nur eine Grundlage der Berechnung im §17a KHG, diese bezieht sich aber auf "Auszubildende zum Gesundheits- und Krankenpfleger" und NICHT auf Medizinische Fachangestellte.
§ 17a KHG Finanzierung von Ausbildungskosten
(1) 1Die Kosten der in § 2 Nr. 1a genannten Ausbildungsstätten und der Ausbildungsvergütungen und die Mehrkosten des Krankenhauses infolge der Ausbildung, insbesondere die Mehrkosten der Praxisanleitung infolge des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003, sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften durch Zuschläge zu finanzieren, soweit diese Kosten nach diesem Gesetz zu den pflegesatzfähigen Kosten gehören und nicht nach anderen Vorschriften aufzubringen sind (Ausbildungskosten); der von dem jeweiligen Land finanzierte Teil der Ausbildungskosten ist in Abzug zu bringen. 2Abweichend von Satz 1 sind bei einer Anrechnung nach den Sätzen 3 und 4 nur die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen zu finanzieren. 3Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind Personen, die in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege ausgebildet werden, im Verhältnis 7 zu 1 auf die Stelle einer in diesen Berufen voll ausgebildeten Person anzurechnen; ab dem 1. Januar 2005 gilt das Verhältnis von 9,5 zu 1. 4Personen, die in der Krankenpflegehilfe ausgebildet werden, sind im Verhältnis 6 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Person nach Satz 2 anzurechnen.
Die Finanzierung der Ausbildung ist ja für MFA auch nicht im KHG geregelt sondern wird nach BBIG geregelt. Deshalb kann die Regelung in der Krankenpflege,9,5 zu 1 auch nur ein Anhaltspunkt für Dich sein.
Gruß Galaxy
18.07.2012 um 22:30 Uhr
@ obelix
Reha-Einrichtungen haben immer eigene Verträge mit den Kostenträgern. In diesen Verträgen ist festgeschrieben, welche Struktur für eine Kostentragung voraus gesetzt wird. Nur hier werdet ihr als BR fündig, welche personellen Vorraussetzungen vorgehalten werden müssen.
Außerdem kann die Frage nicht allgemeingültig beantwortet werden, da Reha-Einrichtungen spezialisiert sind und die personellen Anforderungen entsprechend sehr unterschiedlich ausfallen.
Falls Eure Klinik von der Deutschen Rentenversicherung zugelassen ist, guck mal hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37846/publicationFile/16425/profil_psycho_pdf.pdf
Hier ist auf Seite 41 zu lesen: "Jede Fachkraft muss die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie die entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzen."
Azubis zählen also NICHT.
19.07.2012 um 00:20 Uhr
Danke für die Antworten, sind absolut hochwertig. Allerdings finde ich im link von Hoppel eine PDF, die aber keine Seite 41 hat (sind nur 28). Hat sich das Dokument geändert?
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