Versetzung ohne Anhörung des BR
Hallo zuammen, ich würde gerne eure Meinungen zu einem Problem hören was uns als BR gerade beschäftigt.
Unser AG hat vor kurzem einen neuen Standort aufgekauft und hat dann einen Kollen zu uns versetzt ( vor 3 Monaten ). Ich frage erst so spät da dies erst unser zweites Jahr als BR ist und wir soeben erst das BR2 Seminar mitgemacht haben, wo dann auch der §99 erörtert wurde. Wir als BR wurden zur dieser Versetzung nicht gehört. Die Frage ist nun, ob wir überhaubt noch eine möglichkeit haben auf eine Anhörung vom AG zu bestehen um dann ggf da drauf zu reagieren, oder ob es schon zu spät ist. Und wie sollten wir am besten vorgehen um dem AG zu zeigen, das er solche Ma?nahmen nicht ohne den BR eingenständig durch zu führen hat.
Danke schon mal für die Hilfe
Gruß
Hopediz
Community-Antworten (3)
16.07.2012 um 19:13 Uhr
Es war für euch eine Einstellung/Zuversetzung § 99.
Doch >>>> Ich frage erst so spät da dies erst unser zweites Jahr als BR ist und wir soeben erst das BR2 Seminar mitgemacht haben, wo dann auch der §99 erörtert wurde<<<<
kann man nicht akzeptieren, denn man kann und sollte im Gesetz und Kommentar lesen und ggf. mal andere fragen. Man kann selbst als Neugewählter BR, also auch wenn es keine Vorgänger gibt doch nicht die Mandatsarbeit, also die Vertretung und Wahrnehmung/Wahrung der Rechte der Koll. nicht liegen lassen bis alle BRM mal geschult sind. Die Mandatswahrnahme gilt ab 1tem Tag der Mandatsannahme.
Reagieren solltet ihr nun aber sofort!!!
16.07.2012 um 21:10 Uhr
Ihr solltet auf jedem Fall reagieren. Teilt dem AG mit, dass Ihr bei der personellen Maßnahme nicht beteiligt worden seid und der AG die Maßnahme unverzüglich beenden soll.
Reaktion abwarten. Ihr könnt ja schon mal den § 101 BetrVG lesen.
17.07.2012 um 09:04 Uhr
da schließe ich mich gironimo an.... ansonsten hilft vielleicht auch ein klärendes gespräch mit eurem AG dass dies so nicht geht und von euch nicht tolleriert wird..
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