Erstellt am 15.07.2012 um 22:30 Uhr von Laffo
@styler
Ein AN hat genau wie jeder andere Bürger das Recht auf freie Arztwahl. Hier allerdings muss er einen dem Betriebsarzt vergleichbaren Arbeitsmediziner ,z.B. beim TÜV, aufsuchen. Dieser könnte dann unter Umständen auch weitergehende Maßnahmen/Untersuchungen veranlassen, z.B. bei einem arbeitsmedizinischen Psychologen.
Erstellt am 16.07.2012 um 00:16 Uhr von BRMetall
Weiter dann auch in der Freizeit und der AG muss Zusatzkosten nicht zahlen, da er ja einen Arzt bereitstellt den er bereits zshlt.
Erstellt am 16.07.2012 um 08:52 Uhr von gironimo
Ich würde als BR an Beurteilungsgrundsätze denken! Stellt sich ja die Frage, welche Konsequenzen der Bericht eines Arbeitsmediziners hat, von dem ich ausgehe, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Psychologe ist.
Und aus meiner Sicht dürfte bei Psychologen auch das gleiche gelten wie bei Juristen: 2 Experten gleich drei Meinungen.