Erstellt am 11.07.2012 um 13:45 Uhr von brsieben
Bei der Gewerkschaft sind nicht alle, die juristische Ratschläge erteilen, auch wirklich kompetent. Wir hatten gerade einen Fall, bei dem ein Gewerkschafter mit großem Nachdruck einen Riesenblödsinn an eine Kollegin drangeschwätzt hat. Sein Rat hätte ihr echte Nachteile bringen können, wenn sie nicht dann doch noch einen Anwalt hinzugezogen hätte.
Also aus meiner Sicht: heikle Sachen niemals ausschließlich mit juristischen Laien beraten, auch wenn sie sich kämpferisch geben und unheimlich gewieft tun. Euer BR kann (und sollte) beschließen, einen Anwalt zu beauftragen (auf Kosten des Arbeitgebers).
So wie Du Eure Situation schilderst, ist es wahrscheinlich für jeden MA ratsam, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Nix unterschreiben, was der nicht gesehen hat.
Alles Gute!
Erstellt am 11.07.2012 um 14:30 Uhr von martinez
Hier stimme ich zu, wenn es hart auf hart kommt sollte man sich selbst einen Fachanwalt holen und nicht auf die Gewerkschaft zählen..die reden meist auch nur so wie sie halt denken..hatte ich auch schon diesen Fall..
An eurer Stelle würde ich einen fachanwalt für Arbeitsrecht in beratender Funktion beauftragen(über Betriebsrat natürlich)..da es sich um die ganze Firma handelt sehe ich dies als kollektiv an und deshalb sollte euer Betriebsrat auch endlich tätig werden und sich fachgerecht beraten lassen..
Anwalt in beratender funktion ist auch nicht zustimmungspflichtig durch arbeitgeber und der BR hat auch kein Risiko dass die Kosten selber getragen werden müssen..
in den einzelfällen sollte sich dann allerdings jeder MA einen eigenen Fachanwalt suchen wenn es zu Kündigungen oder ähnliches kommt(nichts unterschreiben bevor es der Anwalt gesehen hat)..
Aber der BR sollte wenigstens die beratende Funktion mit einem Anwalt übernehmen..
Erstellt am 11.07.2012 um 16:34 Uhr von Karly
Wenn der BR seinen.Pflichten nicht nachkommt, koennen 1/4 der Wahlberechtigten die Amtsenthebung/ Aufloesung beim ArbG beantragen § 23 BetrVG Ob es in dieser Situation aber Sinn macht? ?? Es koennte aber eine Androhung dem BR Beine machen, denn wenn das ArbG das Mandat entzieht verlieren die BRM sofort alle Schutzrechte. Auch den besonderen Kuendigungsschutz.
Erstellt am 12.07.2012 um 10:17 Uhr von gironimo
Wir wissen natürlich nicht, ob der BR nicht doch seiner Pflichten nach kommt.
Wenn der Unternehmer noch keine Entscheidung gefällt hat, kann der BR ja auch noch nicht über einen Sozialplan verhandeln. Im Gespräch mit dem AG kann er dennoch sein.
Ihr solltet vielleicht kurzfristig eine Betriebsversammlung fordern, bei der alle Beteiligten Stellung nehmen sollen. (siehe § 43 Abs 3 BetrVG)