Kündigung Betriebsratmitglieder & Führungskraft?
Hallo, wir haben ein Riesenproblem, wer kann uns helfen ??? Wir sind im Einzelhandel auf Provisionsverkauf beschäftigt. Der Betriebsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Folgendes hat sich ereignet. Wir hatten einen verkaufsoffenen Sonntag, an diesem Sonntag wurde eine Regelung vereinbart was die Provisionen angeht. Kaufvertragserfassung läuft über EDV. Es haben vier Arbeitnehmer inkl. Abt.Leiter bei verschiedenen Aufträgen das Datum der Aufträge geändert weil diese glaubten sich besser zu stehen, als die Verträge auf Sonntag laufen zu lassen, eher unbewusst. es hat nicht wirklich jeder einzelne nachgerechnet obe er sich besser steht oder nicht. Wie es kommen musste ist dies aufgefallen, und man hat festgestellt das alle sich im Schnitt um 30 bis 50 Euro besser stehen, ein Mitarbeiter steht sich sogar schlechter. Es handelt sich um drei Betriebsratmitglieder mit einer Betriebszugehörigkeit zwischen 6 und 25 jahren und einer Führungskraft ebenfalls mit 25 jahren Betriebszugehörigkeit.Die Frist zur fristlosen Kündigung würde laut GL heute ablaufen. Die GL prüft eine Kündigung aller 4 Mitarbeiter bzw. Abmahnung. Eines muss man vielleicht noch erwähnen, es ist jedem Verkäufer im Programm möglich das Datum zu ändern, und es wird im Hause auch sehr oft praktiziert das Aufträge liegen bleiben. Auch in der Orga Anweisung sthet nicht drinn, das man Aufträge nicht zurück datieren darf.
Rechtfertigt das alles einer fristlosen Kündigung, bzw. wie sollen wir uns verhalten ???
Danke für eure Hilfe !!!!
Community-Antworten (3)
11.12.2006 um 13:43 Uhr
Hallo
für mich ist das ganz klar Betrug (erschleichen von nicht zustehenden Leistungen) und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Welche Frist meinst Du? § 626 BGB ?
Grüße
11.12.2006 um 14:35 Uhr
Eifelpower,
wie kann man sich in einem solchen Fall "eher unbewusst" bereichern wollen? Oder haben diese KollegInnen das Datum in einem Anflug geistiger Umnachtung auf den Sonntag ausgestellt?
Wie Ihr Euch verhalten sollt? Kommt es zur Anhörungen nach § 102, 103 BetrVG habt Ihr Eure Handlungsgrundlage! Im Falle einer fristlosen Kündigung muss der AG die 2 Wochen Frist gem. § 626 BGB beachten.
11.12.2006 um 15:01 Uhr
dann hinkt die Orga-Anweisung. Das genutzte Warenwirtschaftssystem ist in diesem Fall für Betrugsansätze offen wie ein Scheunentor, nutzt Euer Beratungs- und Mitbestimmungsrecht, um auch Betrugsabsichten und andere Manipluationsmöglichkeiten zu unterbinden.
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