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Falsche Arbeitszeiterfassung

P
Paula1108
Mai 2022 bearbeitet

Bei uns werden die Arbeitszeiten nicht mit Chip oder Ähnliches erfasst, sondern lediglich schriftlich. Jedoch komme ich (wird verlangt) 10-15 Minuten vor eigentlichen Arbeitsbeginn zur Arbeit und kann erst 15-30 Minuten später gehen. Diese Zeiten ( in denen ich ebenfalls arbeite) werden jedoch nicht erfasst und somit auch nicht bezahlt. Meine Frage wäre also ist das erlaubt oder müsste man diese zeit eigentlich bezahlt bekommen und falls ja was könnte man tun.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

04.05.2022 um 02:07 Uhr

Der Chef kann normalerweise nicht verlangen, das man 10-15 Minuten vor der Arbeit da ist und 15-30 Minuten länger bleibt. Frag doch mal, auf welcher rechtlichen Grundlage das beruhen soll.

J
John_

04.05.2022 um 10:14 Uhr

Wegezeiten sind in Deutschland durchaus üblich. Wenn man bei uns am Eingang einstempelt werden pauschal 5 Minuten draufgeschlagen für den Weg zum Arbeitsplatz oder wenn man sich umziehen möchte.

Wegezeiten dürfen aber nicht willkürlich lang sein. Das hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. (z.B. Strecke von Stempeluhr zu Arbeitsplatz)

In deinem Fall sind Wegezeiten aber kompletter Unfug da ihr sie selbst mit schreibt gibts keinen Grund da Wegezeiten drauf zu rechnen. Noch dazu arbeitet ihr ja in der Zeit.

Was euer AG hier macht ist mMn. Lohndiebstahl.

Habt ihr einen Betriebsrat? Die können bei sowas mitbestimmen und auch die Einführung einer ordentlichen Zeiterfassung verlangen.

R
Relfe

04.05.2022 um 10:20 Uhr

3 Möglichkeiten:

  1. da Du nach deinen Angaben diese Zeiten arbeitest (klingt nach Pause vor- und nacharbeiten), einfach mit den Aufzeichnungen zum RA und Lohn einklagen
  2. einfach nicht mehr machen
  3. nix dagegen unternehmen und einfach so weitermachen (dann aber bitte nicht beklagen)

Dein AG ist nach Deinen Angaben im Unrecht, also hast Du die Wahl was in Zukunft gemacht wird, nicht der AG

M
Meyman

05.05.2022 um 09:58 Uhr

Ordnet der AG an, das ein AN zu einer bestimmten Uhrzeit da zu sein hat, um konkrete Leistung zu erbringen, dann ist das m. E Arbeitszeit, die bezahlt werden muss. Es sei denn, im AV steht eine Regelung/Klausel "Die Überstunden sind mit dem Gehalt/Lohn abgegolten" Diese Regelung darf aber nicht pauschal sein, die Zahl der abgegoltene Überstunden muss geregelt sein.

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