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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiterfassung mit biometrischem Fingerprint - Können wir darauf bestehen, dass eine Alternative zum Fingerprint angeboten wird?

Z
Zora
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb wurde ohne Einverständnis des Betriebsrates die Arbeitszeiterfassung mittels biometrischem Fingerprints eingeführt. Viele unserer Mitarbeiter haben hierzu Bedenken, da bisher nicht definiert wurde, welche Daten hinter dem Fingerprint gespeichert sind. Können wir darauf bestehen, dass eine Alternative zum Fingerprint angeboten wird?

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Community-Antworten (2)

I
Immie

05.03.2009 um 10:23 Uhr

@Zora Tja, zur Not kann der AG die dann ja wider abstellen. §87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Ohne euch geht da gar nichts.

B
Bärbel1

05.03.2009 um 10:48 Uhr

Was geschieht wenn ein AN sich weigert seinen Fingerprint zu hinterlegen?

Wie begründet der AG hier dann ggf. weiterghehende Maßnahmen? Habt ihr diesen hier schon einmal nach einer Rechtsgrundlage befragt? Habt ihr diese ggf. dann durch einen vom BR beauftragten RA prüfen lassen.

Auf alle Fälle hätte hier der BR beteiligt werden müssen. Also den AG auffordern die Maßnahme sofort einstellen. Andernfalls entsprechende Beschlüsse fassen und arbeitsgerichtliche Maßnahmen veranlassen.

Auch einmal den AG auf die zurzeit sehr ungünstige Zeit für Klagen wegen Verletzung des Datenschutzes hinweisen, die Öffentlichkeit ist zurzeit hier sehr sensibel.

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