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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsbefreiung wegen Jubiläum

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GuidoW
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin hatte am 01.01.2012 25 jähriges Dienstjubiläum. Sie hat damals die ihr lt. DRK-TV Ost zustehende Jubiläumszuwendung beantragt und auch erhalten. Jetzt hat sie durch Zufall erfahren, dass ihr lt. DRK TV Ost noch 1 Tag Arbeitsbefreiung zugestanden hätte. Da sie eine der wenigen ist, auf die in unserem Betrieb noch dieser TV Anwendung(in der Nachwirkung)findet, hat sich keiner so richtig damit beschäftigt, da unser AG seit 1997 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist. Sie hat ihn im Juni, innerhalb der 6 monatigen Ausschlussfrist, geltend gemacht, er wurde aber vom AG abgelehnt. Begründung: Sie hätte diesen Tag zeitnah nehmen müssen. Ist das korrekt so, da dies ja nicht unbedingt wie bei Tod oder Niederkunft unbedingt zeitnah und zweckgebunden passieren muss?

Liebe Grüße

GuidW

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Community-Antworten (2)

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gironimo

10.07.2012 um 17:16 Uhr

Da es sich um eine tarifliche Leistung handelt, kann man nicht die allgemeinen Regeln nehmen, die für "Arbeitsfreie Tage" aus dem BGB gelten. Ich denke, hier kommt es auf den Wortlaut im Tarif an.

Am Besten fragt Ihr direkt bei der Gewerkschaft, die den Tarif ausgehandelt hat.

W
wahlvst

10.07.2012 um 18:30 Uhr

oftmals ist es so, dass der Tag der Arbeitsbefreiung am Tag des Ereignisses zu nehmen ist. Ist dieser Tag dann Arbeitsfrei hat man Pech.

Aber Gewerkschaft fragen. Doch diese fragen dann ggf zu erst nach der Mitgliedsnumer. Ist man keines hat man ggf wieder Pech. Denn "Trittbrettfahrer" mögen die nicht

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