eine Kollegin hatte am 01.01.2012 25 jähriges Dienstjubiläum.
Sie hat damals die ihr lt. DRK-TV Ost zustehende Jubiläumszuwendung beantragt und auch erhalten.
Jetzt hat sie durch Zufall erfahren, dass ihr lt. DRK TV Ost noch 1 Tag Arbeitsbefreiung zugestanden hätte.
Da sie eine der wenigen ist, auf die in unserem Betrieb noch dieser TV Anwendung(in der Nachwirkung)findet, hat sich keiner so richtig damit beschäftigt, da unser AG seit 1997 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist.
Sie hat ihn im Juni, innerhalb der 6 monatigen Ausschlussfrist, geltend gemacht, er wurde aber vom AG abgelehnt.
Begründung:
Sie hätte diesen Tag zeitnah nehmen müssen.
Ist das korrekt so, da dies ja nicht unbedingt wie bei Tod oder Niederkunft unbedingt zeitnah und zweckgebunden passieren muss?
Liebe Grüße
GuidW
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