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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenbank für Zeiterfassung ins Ausland verlagern

D
didisfi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen! Ich hab folgende Frage : Unser AG lagert einen Teil unserer EDV / Datenbanken ins europäiche Ausland in unsere Konzernzentrale aus. Darauf werden die Personalzeiterfassung und die Stundenerfassung für Projekte gehostet. Evtl. auch die Speicherung der Daten unserer Tür- zugangskontrolle. Der BR ist nicht infomriert und schon gar nicht angehört worden. Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Welche Handlungsoptionen hat unser BR hier? Wie sehen die Ansprüche auf Zugriff auf die Daten künftig aus? Für Eure Antworten schon mal vielen dank im Voraus.

P.S.: Eine BV Zeiterfassung haben wir aktuell nicht, lediglich eine BV Arbeitszeit, in der jedoch nicht die Erfassung und Speicherung der jeweiligen Daten geregelt ist. Viele Grüße P.P.S.: Vielen dankfür die fundierten Antworten. Die Anspruchsgrundlage ist klar, wie Ihr es beschrieben habt. Da dem Thema an sich ein Zeitproblem folgt, ist unser Interesse auch in der praktischen Umsetzung. Kannich die Verlagerung stoppen mit meiner Anspruchgrundlage? Und wenn der AG trotzdem auslagert, dann ins Beschlussverfahren? Das sind die versteckt formulierten Fragen, die wir haben. War wohl nicht so deutlich geworden, sorry!

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Community-Antworten (3)

K
Karly

10.07.2012 um 13:35 Uhr

Habt ihr den keine BV zu dem Thema Zeiterfassung??

P
Petrus

10.07.2012 um 15:45 Uhr

@didisfi

Eine BV Zeiterfassung haben wir aktuell nicht, ... jedoch nicht die Erfassung und Speicherung der jeweiligen Daten geregelt ist.

Dann fordert den ArbGeb zu Verhandlungen über eine entsprechende BV auf.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Welche Handlungsoptionen hat unser BR hier? Wie sehen die Ansprüche auf Zugriff auf die Daten künftig aus?

Na da wisst ihr doch, was ihr alles im Zuge der Mitbestimmung nach 87.1.6 regeln müsst

G
gironimo

10.07.2012 um 17:35 Uhr

wie petrus schon schreibt. Ihr habt die volle Mitbestimmung. Schließlich werden hier "Technische Einrichtungen" verwendet, die Leistungsdaten der AN erfassen und verarbeiten. (§ 87 BetrVG , erzwingbare Mitbestimmung)

Ich bin mir ganz sicher, dass Euch da genügend Punkte einfallen, die es zu regeln gibt. Musterbetriebsvereinbarungen findet Ihr im Netz.

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