Erstellt am 17.12.2023 um 16:10 Uhr von Olav HB
Auch ohne Unterschrift einer Datenschutzerklärung ist dein Stv an Datenschutz gebunden, ungeachtet dessen, er darf sowieso nur dann Einsicht in einer Akte nehmen, wenn es hierfür ein zwingenden Grund gibt. Einfach so, nur weil man neugierig ist, darf man nicht auf Akten zugreifen.
Eine zwingende Notwendigkeit entsteht m.E. erst dann, wenn man gebeten wird in einem Fall als SBV aktiv zu werden. Wenn Beschäftigten sich von ihm nicht vertreten lassen wollen, hat er also auch nichts in deren Akte zu suchen.
Erstellt am 18.12.2023 um 06:36 Uhr von jutti1965
Dein Stellvertreter hat ein ruhendes Mandat, was bedeutet dass er, solange du dein Amt ausführst und nicht verhindert bist , gar nichts darf. Er hat keine Rechte und Pflichten. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
Wieviel SBM habt ihr denn?