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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zugang zur Datenbank

D
Dehed
Dez 2023 bearbeitet

Hallo, ich bin SbV , mein Stellvertreter weigert sich die Datenschutzerklärung zu unterschreiben. Er möchte Zugang zur Datenbank der SbM haben. Viele Kollegen wollen aber nicht von ihm vertreten werden und möchten nicht dass er ihre Akten sieht. Meine Frage ist: soll er trotzdem Zugang zur Datenbank haben wo er alle Daten sehen und verarbeiten kann ? LG.

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Community-Antworten (3)

OH
Olav HB

17.12.2023 um 17:10 Uhr

Auch ohne Unterschrift einer Datenschutzerklärung ist dein Stv an Datenschutz gebunden, ungeachtet dessen, er darf sowieso nur dann Einsicht in einer Akte nehmen, wenn es hierfür ein zwingenden Grund gibt. Einfach so, nur weil man neugierig ist, darf man nicht auf Akten zugreifen.

Eine zwingende Notwendigkeit entsteht m.E. erst dann, wenn man gebeten wird in einem Fall als SBV aktiv zu werden. Wenn Beschäftigten sich von ihm nicht vertreten lassen wollen, hat er also auch nichts in deren Akte zu suchen.

J
jutti1965

18.12.2023 um 07:36 Uhr

Dein Stellvertreter hat ein ruhendes Mandat, was bedeutet dass er, solange du dein Amt ausführst und nicht verhindert bist , gar nichts darf. Er hat keine Rechte und Pflichten. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX Wieviel SBM habt ihr denn?

D
Dehede

18.12.2023 um 08:55 Uhr

Danke, wir sind 30 SBM.

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