Anhörung zum Stellvertretenden Vorarbeiter
Hallo liebe Betriebsratskollegen
Wir wollten mal wissen ob der Betriebsrat eine Anhörung bekommen muss, wenn ein Mitarbeiter zum Stellvertretenden Vorarbeiter bestellt wird. Also nur immer dann einspringt wenn der Vorarbeiter nicht da ist.
Community-Antworten (2)
09.07.2012 um 15:15 Uhr
Das könnte eine faktische Versetzung sein, da dem Koll. ja zusätzliche Aufgaben/Tätigkeiten und Verantwortung übertragen wurden. Er macht diese Vertretung ja länger als 4 Wochen auch.
09.07.2012 um 17:03 Uhr
Naja - die Arbeitsumstände müssen sich schon wesendlich ändern, wenn man von einer Versetzung reden will (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG) .... und ein stellvertretender Vorarbeiter ???
Da müsst Ihr genau prüfen, was sich bei dem Kollegen denn so ändert. Oft haben solche Beförderungen doch eher nur ehrenden Charakter - muss aber nicht sein.
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