Erstellt am 09.07.2012 um 13:15 Uhr von wahlvst
Das könnte eine faktische Versetzung sein, da dem Koll. ja zusätzliche Aufgaben/Tätigkeiten und Verantwortung übertragen wurden. Er macht diese Vertretung ja länger als 4 Wochen auch.
Erstellt am 09.07.2012 um 15:03 Uhr von gironimo
Naja - die Arbeitsumstände müssen sich schon wesendlich ändern, wenn man von einer Versetzung reden will (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG) .... und ein stellvertretender Vorarbeiter ???
Da müsst Ihr genau prüfen, was sich bei dem Kollegen denn so ändert. Oft haben solche Beförderungen doch eher nur ehrenden Charakter - muss aber nicht sein.