Erstellt am 09.07.2012 um 03:31 Uhr von azrael
eure GF kommt ihren gesetzlichen pflichten nicht mehr nach, weil sie von jemanden gehört hat, was angeblich ein anderer gesagt hat?? (evtl. noch die -wenn auch unangenehme- wahrheit?)
ich sehe da keine "blöde situation" sondern nur eine an den haaren herbei gezogene und bezweifel ernsthaft, dass euch eine "schlichtende einmischung" da weiter hilft.
mein tipp (der übrigens genau so unter "freie meinungsäusserung" fällt wie die meinung eures mitgliedes): klärt die situation gleich mit harten bandagen. dann kommt ihr nicht in die verlegenheit bei einer wackligen sache eurem AG zu erklären, dass ihr es ernst meint.
lg
Erstellt am 09.07.2012 um 07:41 Uhr von gironimo
Ich kenne mich in Düsseldorf nicht aus. Aber soviel ich weiß, gibt es dort eine Reihe von namhaften Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Wie ist denn der Chef an die Gerichtsvollzieherin gekommen? Da muss doch zuvor etwas gelaufen sein?
So wie Du den Fall schilderst, ist ja nichts weiter schlimmes passiert.
>Ein Mitglied hat sich hinsichtlich unseres Jahresergebnisses besorgt geäußert< ist doch völlig o.k., wenn er nicht gerade Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht hat. An Eurer Stelle würde ich auch einen Fachanwalt hinzuziehen.
Erstellt am 09.07.2012 um 09:18 Uhr von rkoch
@Neußerbrauhaus
> Ein Mitglied hat sich hinsichtlich unseres Jahresergebnisses besorgt geäußert.
Und wo soll da das Problem sein? In Deutschland gilt Meinungsfreiheit und so lange diese Äußerung nicht derart war, dass sie wahrheitswidrig und geschäftsschädigend war, who cares?
Beachte: Der BR ist zwar verpflichtet über Geschäftsgeheimnisse stillschweigen zu wahren, aber nicht alles was der AG als solches deklariert, ist ein solches. Gerade das Jahresergebnis kann kein derartiges Geheimnis sein, ist der AG doch selbst verpflichtet derartige Informationen 4 mal im Jahr den Arbeitnehmern zukommen zu lassen! Und wenn dann irgendein beliebiger AN sich "besorgt" äußert, was will der AG dann machen?
RA könnt ihr gerne machen, müsst ihr aber nicht. Wenn der AG seinen Informationspflichten nicht nachkommt kann der BR auch ohne RA ein Beschlußverfahren einleiten. Und allein die "Drohung" damit sollte den AG wieder in Spur bringen (falls es überhaupt nötig ist zu "drohen", so manches läßt sich auch ohne diese lösen).
Erstellt am 09.07.2012 um 10:48 Uhr von Kulum
@rkoch
1x im Jahr, sonst stimme ich dir voll zu.
Erstellt am 09.07.2012 um 11:25 Uhr von petrus
@kulum
4x im Jahr, davon allerdings nur 1x im Jahr auf der Betriebsversammlung, wo es Rückfragen der MA geben könnte.. ;-)
In welchem Rahmen er die anderen 3 Berichterstattungen hält, ist in Betrieben kleiner 1000 MA sein Bier - guckst Du §110
Erstellt am 09.07.2012 um 11:29 Uhr von Kulum
@petrus
hoppla. Danke fürs hinschubsen. Ich hatte mich grad so schön auf die Betriebsversammlung eingeschossen, dass ich an den 110er gar nicht mehr gedacht habe ;)
@rkoch
sry, du hast natürlich recht, wieder mal ;)
Erstellt am 09.07.2012 um 12:22 Uhr von rkoch
@Kulum
Na, ich bin auch nicht unfehlbar .... Aber da wir das Thema gerade hatten (Wirtschaftsdaten ohne WA) war mir der 110er noch im Ohr :-)
BTW: Die Sache mit dem Gerichtsvollzieher ist noch offen... Würde mich schon interessieren was da gelaufen ist, dass da ein Gerichtsvollzieher anrückt bzw. dass da überhaupt so was geht... Unter normalen Umständen kann ich mir nicht vorstellen, dass da ein Gericht Unterlagen des BR per Gerichtsvollzieher einzieht.
Erstellt am 09.07.2012 um 12:51 Uhr von Neußerbrauhaus
Hallo und Dankesehr für die Antworten
Wir hatten seinerzeit den Rohentwurf , aber fast fertig, des Berichtes bekommen mit der Aufforderung diesen nach 14 Tagen am 13.06. spätestens zurückzugeben. Haben wir nicht getan. Da der Betriebsratsvorsitzende diese Schreiben für den Empfang quittiert hat, konnte r die Unterlagen auch per Gerichtsvollzieherin wiederbekommen. Das ging so in Ordnung wurde uns gesagt.
Was den Kollegen angeht. Er hat sich einfach dahingehend geäußert als das er glaubt dass im nächsten Jahr die Firma pleite ist. Das wars und die Unruhe war da.
Erstellt am 09.07.2012 um 15:33 Uhr von rkoch
> konnte r die Unterlagen auch per Gerichtsvollzieherin wiederbekommen
Das riecht für mich verdächtig.....
Der "Gerichtsvollzieher", wie der Name schon sagt, wird tätig um Urteile des Gerichts zu vollziehen. Also bräuchte es erst einmal, bevor dieser tätig wird ein Gerichtsurteil. Abgesehen davon, das ich nicht daran glaube, dass ein Gericht ein Urteil derartigen Inhalts (Einziehung von dem BR überlassenen Schriftstücken, wozu soll das dienen, da der BR sich problemlos Kopien machen kann?) überhaupt fällen würde, hast Du ein derartiges Urteil auch nicht erwähnt....
> dass im nächsten Jahr die Firma pleite ist
DASS allerdings ist eine Äußerung, die geeignet ist den Betriebsfrieden nachhaltig zu stören und rechtfertigt u.U. sogar eine außerordentliche Kündigung. Wenn eine derartige Äußerung von einem "unbedarften" gemacht wird, ist das eine Sache. Aber eine derartige Aussage von einem BRM hat dann ungleich mehr Gewicht!
Zum einen kann eine solche Äußerung wenn sie nach außen dringt Kunden und Investoren abschrecken, zum anderen können Kollegen dies zum Anlass nehmen sich umzuorientieren. Beides fällt unter "Geschäftsschädigung".