Folgendes Problem in unserem Betrieb wird 3 Schichtig gearbeitet . Jetzt haben wir als BR davon erfahren das die Leiharbeiter die bei uns Arbeiten keine Nachtschichtzulagen erhalten.
Wie veralten wir uns als Entleiher BR dazu das der § 6 Abs.5 ArbZG nicht beachtet wird?