Erstellt am 06.07.2012 um 14:33 Uhr von rkoch
Freistellung aus welchem Grund? §38 BetrVG oder gem. Vereinbarung mit dem BR?
Nach §38 kann der AG gar nichts. Er darf zwar mit Beraten wer die Freistellung erhält, aber nach Wahl der Freigestellten ist die Sache gegessen, dann ist der AG raus, zumindest wenn er nicht binnen zwei Wochen die Einigungsstelle anruft. Abberufen aus der Freistellung kann nur der BR.
Basiert die Freistellung auf einer Vereinbarung mit dem BR - da nachschauen. Die Variante, dass dem AG einfach so das Recht zugesprochen wird, die Freistellung zu entziehen, ist zwar ungewöhlich aber nicht unmittelbar unzulässig. Letztlich führt das ja nur dazu, dass sich das BRM dann halt wieder gem. §37 nach Bedarf freistellt, nicht etwa dazu dass eine Freistellung unmöglich wäre.
Die Sache mit dem RA will ich mal nicht bewerten, weil irellevant...
Erstellt am 06.07.2012 um 14:51 Uhr von Streikbrecher
rkoch, wenn der AG aber weil das BRM seine Rechte im Mandat wahrgenommen hat ein ggf. zusätzliche/freiwillife Freistellung mit dem o.a. Hinweis entzieht, würde ich sofort Behinderung der BR-Arbeit sehen.
Weiter dürften ja freiwillige Regelungen auf einer BR/RA beruhen. Da wäre diese dann zu kündigen und dann müsste man zu mindest die Kündigungsregeln in der BV/RA beachten. Gute BR binden solche Regelungen an die Wahlperiode, dann dürfte es mit einer Kündigung meistens nicht sein.
Erstellt am 06.07.2012 um 15:21 Uhr von rkoch
... Eben auf die Sache "Potentielle Behinderung der BR-Arbeit" wollte ich nicht eingehen....
Im Vordergrund (auch der Frage) steht erstmal der Vorgang mit der Freistellung an sich. Es bringt IMHO hier und jetzt nichts, in allem eine Straftat des AG zu suchen... Da ein RA involviert ist, sollte der ggf. selbst auf die Idee kommen in der Sache tätig zu werden.
Erstellt am 07.07.2012 um 09:45 Uhr von gironimo
rkoch,
>Die Variante, dass dem AG einfach so das Recht zugesprochen wird, die Freistellung zu entziehen, ist zwar ungewöhlich aber nicht unmittelbar unzulässig.<
Wie Du das rechtlich begründest würde mich nun wirklich interessieren.
Erstellt am 09.07.2012 um 08:28 Uhr von rkoch
@gironimo
Das bezieht sich auf die Variante "nicht §38, sondern per Vereinbarung mit dem AG". Und da können BR und AG tun und lassen was sie wollen. Warum also nicht den Deal "Es gibt eine Freistellung (zu der der AG nicht verpflichtet ist), aber der AG kann alleine entscheiden wann er diese nicht mehr akzeptiert (sonst gibts gar keine)".
Wo siehst Du rechtliche Probleme so einen Deal zu machen?