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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlwerbung und Sammeln von Unterschriften vor dem Wahlausschreiben?

M
Marion
Nov 2016 bearbeitet

Leider habe ich nun zu meiner Frage unterschiedliche Aussagen erhalten. Ich müßte wissen, ob es zulässig ist, eigene Listen für die Stützunterschriften und eigene Listen zur Kandidatur bereits vor dem Wahlausschreiben zu verwenden (macht ein Mitglied bei uns, weil es den Vorteil hat im WV zu sein)? Ist das Amtsmissbrauch oder Nutzen des Vorteils? Ist es zulässig? Kann man bereits vor dem Wahlausschreiben Wahlwerbung mit diesen Unterlagen betreiben ohne das der Wahltermin offiziell bekannt ist? Ausserdem ist doch der Wahlvorschlag, wer LIste 1, Liste2 ist... noch nicht ausgelost?

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Community-Antworten (2)

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DocPille

21.03.2006 um 15:05 Uhr

Jeder weiß doch das in diesem Jahr die Wahlen sind,also hat jeder die Möglichkeit seine Liste aufzustellen und Stützunterschriften zu sammeln. Ab wann das passiert,gibt es kein Gesetz für.Das Wahlausschreiben ist dafür nicht zuständig.

Die Auslosung der Listen findet erst statt,nachdem die Eingabefrist von 2Wochen vorbei ist.

F
Fayence

21.03.2006 um 16:07 Uhr

Hallo Marion, es handelt sich weder um Amtsmissbrauch noch um unzulässige Vorteilsnahme. Falls der Wahlvorstand es zulässt, kann ich meine Liste sogar schon vor Erlass des Wahlausschreibens einreichen. Gültig wird sie jedoch erst mit Bekanntmachung desselbigen. Und die Auslosung bezieht sich nur auf die "Verteilung" der gültigen Vorschlagslisten auf den Stimmzetteln.

Gruß Fayence

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