Erstellt am 21.03.2006 um 14:05 Uhr von DocPille
Jeder weiß doch das in diesem Jahr die Wahlen sind,also hat jeder die Möglichkeit seine Liste aufzustellen und Stützunterschriften zu sammeln.
Ab wann das passiert,gibt es kein Gesetz für.Das Wahlausschreiben ist dafür nicht zuständig.
Die Auslosung der Listen findet erst statt,nachdem die Eingabefrist von 2Wochen vorbei ist.
Erstellt am 21.03.2006 um 15:07 Uhr von Fayence
Hallo Marion,
es handelt sich weder um Amtsmissbrauch noch um unzulässige Vorteilsnahme.
Falls der Wahlvorstand es zulässt, kann ich meine Liste sogar schon vor Erlass des Wahlausschreibens einreichen. Gültig wird sie jedoch erst mit Bekanntmachung desselbigen.
Und die Auslosung bezieht sich nur auf die "Verteilung" der gültigen Vorschlagslisten auf den Stimmzetteln.
Gruß
Fayence