Leider habe ich nun zu meiner Frage unterschiedliche Aussagen erhalten. Ich müßte wissen, ob es zulässig ist, eigene Listen für die Stützunterschriften und eigene Listen zur Kandidatur bereits vor dem Wahlausschreiben zu verwenden (macht ein Mitglied bei uns, weil es den Vorteil hat im WV zu sein)? Ist das Amtsmissbrauch oder Nutzen des Vorteils? Ist es zulässig? Kann man bereits vor dem Wahlausschreiben Wahlwerbung mit diesen Unterlagen betreiben ohne das der Wahltermin offiziell bekannt ist? Ausserdem ist doch der Wahlvorschlag, wer LIste 1, Liste2 ist... noch nicht ausgelost?