Erstellt am 05.07.2012 um 10:17 Uhr von rkoch
Aber selbstverständlich.
Ihr könnt eigentlich NUR Betriebsvereinbarungen ohne Anlehnung an einen TV schließen. Alles was "in TV geregelt ist oder üblicherweise geregelt wird", ist in einer BV verboten (§77 (3) BetrVG)! Wenn ihr also unter "Anlehnung an einen TV" versteht, dass ihr vergleichbares regeln wollt (wie Dauer des Urlaubs, Lohn, etc.) dann geht derartiges eben NICHT!
Ansonsten seid ihr frei in BV zu vereinbaren was ihr wollt, solange Euer AG mitspielt bzw. ihr ihn in der Einigungsstelle dazu zwingen könnt.
Erstellt am 05.07.2012 um 14:16 Uhr von wahlvst
Kein TV, dann koennt ihr auch Leistungentgelte und zB Nacht- Arccortzuschlaege regeln. Hatte dazu gerade diese Tage eine BAG Entscheidung gelesen. Das ist immer moeglich wenn es nicht oder nicht abschliessend im TV geregelt ist.