Ich bin Teilzeitkraft und arbeite im Servicebereich einer Klinik grundsätzlich in einem Zeitraum zwischen 17.00-19.00 Uhr. Meine zukünftige BR-Tätigkeit wird sich deswegen zukünftig grundsätzlich, ausserhalb meiner eigentlichen Arbeitszeit befinden.
Das Problem ist, das ich kein Festgehalt habe, sondern nur rein nach Stunden bezahlt werde, weswegen eine Freizeitabgeltung im Sinne von Freizeitausgleich nicht möglich ist.
Ich habe zwar eine vertraglich zugesicherte Mindeststundenzahl von je eine Stunde je Arbeitstag, jedoch werden alle Stunden bis zu 400.- EUR netto ausbezahlt.
Deswegen meine Frage, wie verhält es sich bei ein solchen Arbeisverhältnis mit dem § 37 Betriebsverfassunggesetz aus, da eine entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, ja so nicht möglich ist, weil es für mich auch keine festgelegten Arbeitstage gibt, da wir von Mo.-So von Monat zu Monat unterschiedlich eingeteilt werden.