W.A.F. LogoSeminare

Kündigung eines Kollegen

L
Luser
Jan 2018 bearbeitet

Wie geht das wenn ein Praktikant,der ein halbes Jahr Praktikum gemacht hat, dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer 6 monatigen Probezeit bekommen hat und dann zum Ablauf seiner Probezeit eine Kündigung bekommt. Die das Kündigungsdatum zum 15. des folge Monats nach der 6 monatigen Probezeit hat. Ist hier der Betriebsrat mit im "Boot" oder nicht da wir ja erst nach einer 6 monatigen Beschäftigung hierfür zuständig sind.

1.69507

Community-Antworten (7)

A
AlterMann

02.07.2012 um 14:38 Uhr

Grundsätzlich ist der BR für jede Kündigung "zuständig", innerhalb der Probezeit hat er nur wenig Möglichkeiten. Aber hier liegt die Wirksamkeit der Kündigung erst nach der Probezeit > also ist das eine "normale" Kündigung mit den normalen Rechten des Betriebsrats.

S
Streikbrecher

02.07.2012 um 14:40 Uhr

Luser,

wieso kommst Du zur Ansicht, dass der BR erst bei Kündigungen nach 6 Monaten it im Boot ist??

Lese nochmals § 102 / § 103 BetrVG und Kündigungsschutzgesetz.

Wenn man nun ja "schlecht" denken würde, könnte man bei diesem Nick auf Gedanken kommen ;-)

L
Luser

02.07.2012 um 15:19 Uhr

Danke Streikbrecher,

Aber so kommt das wenn der BR Vorsitzende die Schulung der BR Kollegen zu verhinder oder so kurz wie möglich. Ich hoffe ich komme nicht tatsächlich meinem Nick so nahe, denn dann würde ich mich wahrscheinlich nicht so für meine Kollegen einsetzen ;-))

Gruß
Luser

S
Streikbrecher

02.07.2012 um 15:25 Uhr

Luser,

BRV kann Schulungen nicht verhindern. Denn es gilt auch hier Mehrheitsbeschluss und BRV ist KEIN Chef des BR/BRM. Er ist auch nur ein BRM nur halt mit besonderen Aufgaben. Weiter kann man alle die man gewählt hat auch wieder abwählen auch BRV.

Der Nick ist ggf etwas ungeschickt! Kämpfer wäre doch dann besser :-))

P
Petrus

02.07.2012 um 15:26 Uhr

Wenn der BR bei einer Kündigung in der Probezeit "nicht im Boot" war, sollte er den Gekündigten auf diesen Umstand hinweisen. Denn wie steht es so schön im §102 BetrVG: "Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam" Na denn...

@alterMann Bei Kündigungen zählt für BR-Äußerungen, Gerichtstermine, etc. immer der Zeitpunkt des Ausspruchs, nicht das "Wirksamwerden" (also der letzte Arbeitstag)

L
Luser

02.07.2012 um 15:40 Uhr

Danke,

für die hilfreichen Antworten dann werde ich jetzt mal ""kämpfen"" gehen. Der BR Vorsitzende wird dann wohl mein nächstes Problem werden als "Kämpfer".

Gruß und danke

Luser
G
gironimo

02.07.2012 um 15:50 Uhr

Was Besseres als den BR bei einer Kündigung nicht zu hören, kann einem AN gar nicht passieren. Da braucht er noch nicht einmal einen Fachanwalt. Einfach zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung) und dort Klage einreichen. Begründung: BR wurde nicht gehört.

Ihre Antwort