Erstellt am 02.07.2012 um 12:38 Uhr von AlterMann
Grundsätzlich ist der BR für jede Kündigung "zuständig", innerhalb der Probezeit hat er nur wenig Möglichkeiten. Aber hier liegt die Wirksamkeit der Kündigung erst nach der Probezeit > also ist das eine "normale" Kündigung mit den normalen Rechten des Betriebsrats.
Erstellt am 02.07.2012 um 12:40 Uhr von Streikbrecher
Luser,
wieso kommst Du zur Ansicht, dass der BR erst bei Kündigungen nach 6 Monaten it im Boot ist??
Lese nochmals § 102 / § 103 BetrVG und Kündigungsschutzgesetz.
Wenn man nun ja "schlecht" denken würde, könnte man bei diesem Nick auf Gedanken kommen ;-)
Erstellt am 02.07.2012 um 13:19 Uhr von Luser
Danke Streikbrecher,
Aber so kommt das wenn der BR Vorsitzende die Schulung der BR Kollegen zu verhinder oder so kurz wie möglich. Ich hoffe ich komme nicht tatsächlich meinem Nick so nahe, denn dann
würde ich mich wahrscheinlich nicht so für meine Kollegen einsetzen ;-))
Gruß
Luser
Erstellt am 02.07.2012 um 13:25 Uhr von Streikbrecher
Luser,
BRV kann Schulungen nicht verhindern. Denn es gilt auch hier Mehrheitsbeschluss und BRV ist KEIN Chef des BR/BRM. Er ist auch nur ein BRM nur halt mit besonderen Aufgaben. Weiter kann man alle die man gewählt hat auch wieder abwählen auch BRV.
Der Nick ist ggf etwas ungeschickt! Kämpfer wäre doch dann besser :-))
Erstellt am 02.07.2012 um 13:26 Uhr von petrus
Wenn der BR bei einer Kündigung in der Probezeit "nicht im Boot" war, sollte er den Gekündigten auf diesen Umstand hinweisen. Denn wie steht es so schön im §102 BetrVG: "Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam" Na denn...
@alterMann
Bei Kündigungen zählt für BR-Äußerungen, Gerichtstermine, etc. immer der Zeitpunkt des Ausspruchs, nicht das "Wirksamwerden" (also der letzte Arbeitstag)
Erstellt am 02.07.2012 um 13:40 Uhr von Luser
Danke,
für die hilfreichen Antworten dann werde ich jetzt mal ""kämpfen"" gehen.
Der BR Vorsitzende wird dann wohl mein nächstes Problem werden als "Kämpfer".
Gruß und danke
Luser
Erstellt am 02.07.2012 um 13:50 Uhr von gironimo
Was Besseres als den BR bei einer Kündigung nicht zu hören, kann einem AN gar nicht passieren. Da braucht er noch nicht einmal einen Fachanwalt. Einfach zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung) und dort Klage einreichen. Begründung: BR wurde nicht gehört.